Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 15.01.2009 aufgehoben

Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Feuerzeugverordnung (1. FeuerzVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 24.07.2008 BGBl. I S. 1404 (Nr. 31); aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 09.01.2009 BGBl. I S. 33
Geltung ab 30.07.2008, abweichend siehe Artikel 2
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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 29. Januar 2009 außer Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. Juli 2008.



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