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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2010 aufgehoben
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§ 12 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin (FeinwerkMAusbV k.a.Abk.)

V. v. 25.07.2008 BGBl. I S. 1429 (Nr. 32); aufgehoben durch § 12 V. v. 07.07.2010 BGBl. I S. 888
Geltung ab 01.08.2008; FNA: 7110-6-99 Handwerk im Allgemeinen
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§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2008 FeinwerkMAusbV FeinwerkMAusbErprobV


 
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Zitierungen von § 12 Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 FeinwerkMAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FeinwerkMAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 FeinwerkMAusbV Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
... die bis zum 31. Juli 2008 begonnen wurden, die Vorschriften der in § 12 Satz 2 genannten Verordnungen weiter anzuwenden.  ...