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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.10.2022 aufgehoben
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§ 6 - Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV)

V. v. 12.08.2008 BGBl. I S. 1680 (Nr. 36); aufgehoben durch § 10 V. v. 18.10.2022 BGBl. I S. 1803
Geltung ab 01.01.2008; FNA: 610-6-8-1 Allgemeines Steuerrecht
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§ 6 Kapitalisierungszeitraum



Werden keine Gründe für einen bestimmten, von den Umständen der Funktionsausübung abhängigen Kapitalisierungszeitraum glaubhaft gemacht oder sind solche Gründe nicht ersichtlich, ist ein unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum zu Grunde zu legen.

 
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Zitierungen von § 6 FVerlV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 FVerlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FVerlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 FVerlV Wert des Transferpakets (vom 01.01.2013)
... von den Umständen der Funktionsausübung abhängiger Kapitalisierungszeitraum (§ 6 ) zu Grunde zu legen.  ...