Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.10.2022 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 6 - Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV)

V. v. 12.08.2008 BGBl. I S. 1680 (Nr. 36); aufgehoben durch § 10 V. v. 18.10.2022 BGBl. I S. 1803
Geltung ab 01.01.2008; FNA: 610-6-8-1 Allgemeines Steuerrecht
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§ 6 Kapitalisierungszeitraum


§ 6 wird in 1 Vorschrift zitiert

Werden keine Gründe für einen bestimmten, von den Umständen der Funktionsausübung abhängigen Kapitalisierungszeitraum glaubhaft gemacht oder sind solche Gründe nicht ersichtlich, ist ein unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum zu Grunde zu legen.

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Zitierungen von § 6 FVerlV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 FVerlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FVerlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 FVerlV Wert des Transferpakets (vom 01.01.2013)
... von den Umständen der Funktionsausübung abhängiger Kapitalisierungszeitraum (§ 6 ) zu Grunde zu legen.  ...


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