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Änderung Eingangsformel GwBekErgG vom 24.04.2009

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Eingangsformel GwBekErgG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.04.2009 geltenden Fassung
Eingangsformel GwBekErgG n.F. (neue Fassung)
in der am 24.04.2009 geltenden Fassung
durch Berichtigung B. v. 15.04.2009 BGBl. I S. 816
(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel


Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

---

*) Dieses Gesetz dient der Umsetzung nachfolgender Richtlinien:

(Text alte Fassung)

- Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusbekämpfung (ABl. EU Nr. L 309 S. 15), die zuletzt durch die Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 (ABl. EU Nr. L 319 S. 1) geändert worden ist, und

(Text neue Fassung)

- Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. EU Nr. L 309 S. 15), die zuletzt durch die Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 (ABl. EU Nr. L 319 S. 1) geändert worden ist, und

- Richtlinie 2006/70/EG der Kommission vom 1. August 2006 mit Durchführungsbestimmungen für die Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Begriffsbestimmung von 'politisch exponierte Personen' und der Festlegung der technischen Kriterien für vereinfachte Sorgfaltspflichten sowie für die Befreiung in Fällen, in denen nur gelegentlich oder in sehr eingeschränktem Umfang Finanzgeschäfte getätigt werden (ABl. EU Nr. L 214 S. 29).