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§ 1 - Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundesdatenschutzgesetz im Bereich der Bundeswehr (BwBDSGOWiZustV)
V. v. 12.08.2008 BGBl. I S. 1711 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 09.03.2015 BGBl. I S. 299
Geltung ab 21.08.2008; FNA: 454-1-1-18 Recht der Ordnungswidrigkeiten
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Geltung ab 21.08.2008; FNA: 454-1-1-18 Recht der Ordnungswidrigkeiten
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§ 1 Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 43 des Bundesdatenschutzgesetzes wird für den Bereich der Bundeswehr auf das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr übertragen. Für das Bundesministerium der Verteidigung bleibt das Ministerium selbst zuständig.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundesdatenschutzgesetz im Bereich der Bundeswehr V. v. 9. März 2015 BGBl. I S. 299 m.W.v. 24. März 2015
Frühere Fassungen von § 1 BwBDSGOWiZustV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 24.03.2015 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundesdatenschutzgesetz im Bereich der Bundeswehr vom 09.03.2015 BGBl. I S. 299 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 BwBDSGOWiZustV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BwBDSGOWiZustV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BwBDSGOWiZustV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundesdatenschutzgesetz im Bereich der Bundeswehr
V. v. 09.03.2015 BGBl. I S. 299
Artikel 1 BwBDSGOWiZustVÄndV
... § 1 Satz 1 der Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von ...
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