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Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2. FinDASaVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 06.08.2008 BGBl. I S. 1731 (Nr. 38); Geltung ab 30.08.2008
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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 30. August 2008 FinDASaV Anlage, FinDASa § 1, § 2, § 4, § 6, § 8, § 9, § 10

Die Anlage zur Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 29. April 2002 (BGBl. I S. 1499), die durch die Verordnung vom 22. Dezember 2004 (BGBl. 2005 I S. 4) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a)
Satz 1 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:

„Zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben der Bundesanstalt werden die vier Geschäftsbereiche „Querschnittsaufgaben/Innere Verwaltung", „Bankenaufsicht", „Versicherungsaufsicht" und „Wertpapieraufsicht" eingerichtet. Die Geschäftsbereiche bestehen aus Abteilungen und Referaten; letztere können zu Gruppen zusammengefasst werden."

b)
Im bisherigen Satz 3 wird das Wort „Präsidenten" durch das Wort „Direktorium" ersetzt.

2.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Das Direktorium leitet und verwaltet die Bundesanstalt gesamtverantwortlich und unbeschadet der Weisungsrechte des Bundesministeriums."

b)
In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „der Vizepräsident" durch die Wörter „ein Exekutivdirektor bzw. eine Exekutivdirektorin als Vizepräsident bzw. als Vizepräsidentin" ersetzt.

c)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Das Direktorium beschließt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 5 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes einstimmig ein Organisationsstatut und eine Geschäftsordnung, die ebenso wie deren Änderungen der Genehmigung des Bundesministeriums bedürfen."

bb)
In Satz 2 wird das Wort „sektorspezifisch" durch das Wort „geschäftsbereichsspezifisch" ersetzt.

d)
In Absatz 4 werden die Wörter „Der Präsident" durch die Wörter „Das Direktorium" ersetzt.

3.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 werden die Wörter „des Präsidenten" durch die Wörter „durch das Direktorium" ersetzt.

bb)
In Nummer 2 wird das Wort „Präsidenten" durch das Wort „Direktoriums" ersetzt.

cc)
In Nummer 6 wird am Ende das Semikolon durch einen Punkt ersetzt.

dd)
Nummer 7 wird aufgehoben.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „Tätigkeit der Anstalt" durch die Wörter „Geschäftsführung der Bundesanstalt und von den Exekutivdirektoren bzw. Exekutivdirektorinnen über deren Geschäftsbereiche" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden nach dem Wort „Präsidenten" die Wörter „und den Exekutivdirektoren bzw. Exekutivdirektorinnen" eingefügt.

cc)
In Satz 3 werden nach dem Wort „Präsidenten" die Wörter „und den Exekutivdirektoren bzw. Exekutivdirektorinnen" eingefügt und das Wort „Anstalt" durch das Wort „Bundesanstalt" ersetzt.

dd)
In Satz 5 werden nach dem Wort „Präsident" die Wörter „oder der jeweilige Exekutivdirektor bzw. die jeweilige Exekutivdirektorin" eingefügt.

4.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „Der Präsident" durch die Wörter „das Direktorium" ersetzt.

b)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „Präsident und Vizepräsident" durch die Wörter „der Präsident bzw. die Präsidentin und die Exekutivdirektoren bzw. Exekutivdirektorinnen" ersetzt.

bb)
Die Sätze 2 und 3 werden wie folgt gefasst:

„Im Verhinderungsfall werden der Präsident bzw. die Präsidentin durch einen Exekutivdirektor bzw. eine Exekutivdirektorin als Vizepräsident bzw. Vizepräsidentin und die Exekutivdirektoren bzw. Exekutivdirektorinnen jeweils durch einen Abteilungsleiter bzw. eine Abteilungsleiterin aus ihrem Geschäftsbereich vertreten. Unbeschadet der Regelung in Satz 5 haben der Vorsitzende bzw. die Vorsitzende des Personalrats, im Verhinderungsfall sein bzw. ihr Stellvertreter bzw. seine oder ihre Stellvertreterin, sowie ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Bundesbank das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen."

c)
In Absatz 6 wird in Satz 1 das Wort „Falle" durch das Wort „Fall" und in Satz 2 das Wort „Präsidenten" durch das Wort „Direktorium" ersetzt.

5.
§ 8 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Der Fachbeirat wird nach Bedarf, mindestens einmal jährlich, vom Vorsitzenden bzw. von der Vorsitzenden oder bei dessen bzw. deren Verhinderung von seinem Stellvertreter bzw. seiner oder ihrer Stellvertreterin oder, soweit Vorsitzender bzw. Vorsitzende oder Stellvertreter bzw. Stellvertreterin verhindert sind oder noch nicht gewählt sind, vom Direktorium einberufen."

bb)
In Satz 3 werden die Wörter „der Präsident" durch die Wörter „das Direktorium" ersetzt.

cc)
Nach Satz 6 werden die folgenden Sätze eingefügt:

„Der Präsident bzw. die Präsidentin, die Exekutivdirektoren bzw. Exekutivdirektorinnen und ein Vertreter bzw. eine Vertreterin des Bundesministeriums nehmen an den Sitzungen des Fachbeirats teil. Für die Vertretung des Präsidenten bzw. der Präsidentin und der Exekutivdirektoren bzw. Exekutivdirektorinnen gilt § 6 Abs. 3 Satz 2 entsprechend."

b)
In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „Satz 4" durch die Angabe „Satz 3" ersetzt.

c)
In Absatz 3 Satz 1 werden nach den Wörtern „Der Präsident" die Wörter „oder im Verhinderungsfall sein Stellvertreter" eingefügt und die Wörter „durch Handschlag" durch das Wort „mündlich" ersetzt.

d)
Absatz 5 wird aufgehoben.

e)
Absatz 6 wird neuer Absatz 5 und in dessen Satz 1 wird das Wort „Präsidenten" durch das Wort „Direktoriums" ersetzt.

f)
Absatz 7 wird neuer Absatz 6.

6.
§ 9 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „vom Präsidenten" durch die Wörter „vom Direktorium" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „des Präsidenten" durch die Wörter „des Direktoriums" ersetzt.

b)
Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 werden aufgehoben.

7.
§ 10 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „der Präsident" durch die Wörter „das Direktorium" ersetzt.

b)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „den Präsidenten" durch die Wörter „das Direktorium" ersetzt.

bb)
In Satz 3 werden die Wörter „Der Präsident" durch die Wörter „Das Direktorium" ersetzt.

cc)
In Satz 4 wird das Wort „Präsidenten" durch das Wort „Direktoriums" ersetzt.