Zitierungen von Anlage 1 FlugfunkV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 FlugfunkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FlugfunkV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 FlugfunkV Prüfung (vom 01.05.2012)
... und einem praktischen Teil. Die nachzuweisenden Prüfungsteile ergeben sich aus der Anlage 1. (4) Der Prüfungsausschuss entscheidet über das Ergebnis der Prüfung. Die ...
§ 10 FlugfunkV Zusatzprüfung (vom 01.05.2012)
... erwerben. Die nachzuweisenden Kenntnisse und Fertigkeiten ergeben sich aus der Anlage 1. (2) Für die Zulassung zur Zusatzprüfung und für die Durchführung ...
§ 11 FlugfunkV Nachprüfung (vom 01.05.2012)
... zu unterziehen. Inhalt und Umfang der Nachprüfung werden nach Maßgabe der Anlage 1 im Einzelfall von der Bundesnetzagentur festgelegt. (2) § 8 gilt entsprechend. ...
§ 12 FlugfunkV Anerkennung von Prüfungen zum Erwerb einer Erlaubnis für Luftfahrzeugführer oder zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung (vom 01.06.2019)
... worden ist, können als Prüfungen nach § 8 anerkannt werden, wenn die in der Anlage 1 aufgeführten Prüfungsinhalte des praktischen Teils gemäß § 8 Absatz 3 ...
§ 13a FlugfunkV Erwerb von Flugfunkzeugnissen durch Inhaber von Lizenzscheinen für den Flugverkehrskontrolldienst (vom 01.06.2019)
...  und die Ausbildungsorganisation bestätigt, dass der Lizenzinhaber über die in Anlage 1 für das jeweilige Sprechfunkzeugnis vorgesehenen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt. ...
§ 14 FlugfunkV Anerkennung von Flugfunkzeugnissen (vom 01.05.2012)
... diese wiederholt ablegen. *) Der Umfang der vereinfachten Prüfung ergibt sich aus der Anlage 1. Für vereinfachte Prüfungen sind die Bestimmungen des § 8 entsprechend ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Flugfunkzeugnisse
V. v. 07.02.2012 BGBl. I S. 183
Anhang 1 2. FlugfunkVÄndV
...  1 (zu § 8 Absatz 3, § 10 Absatz 1, § 14 Absatz 2) Prüfungsbestimmungen für ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Flugfunkzeugnisse
V. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 330
Artikel 1 3. FlugfunkVÄndV
... worden ist, können als Prüfungen nach § 8 anerkannt werden, wenn die in der Anlage 1 aufgeführten Prüfungsinhalte des praktischen Teils gemäß § 8 Absatz 3 ... und die Ausbildungsorganisation bestätigt, dass der Lizenzinhaber über die in Anlage 1 für das jeweilige Sprechfunkzeugnis vorgesehenen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt. ...

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Flugfunkzeugnisse
V. v. 31.03.2009 BGBl. I S. 746
Artikel 1 1. FlugfunkVÄndV
...  b) In Absatz 3 Satz 2 wird das Wort „Anlage" durch die Angabe „Anlage 1 " ersetzt. 4. In § 9 Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz werden die Wörter ... a) In Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „Anlage" durch die Angabe „Anlage 1 " ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 zweiter Halbsatz werden die Wörter ... a) In Absatz 2 Satz 3 wird das Wort „Anlage" durch die Angabe „Anlage 1 " ersetzt. b) In Absatz 7 wird nach dem Wort „erteilt" das Wort ... 9. Die Bezeichnung der Anlage wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 8 Absatz 3, § 10 Absatz 1, § 14 Absatz 2) Prüfungsbestimmungen für ... Prüfungsbestimmungen für den Erwerb von Flugfunkzeugnissen". 10. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2.2.3 wird die Angabe „10 ...

Verordnung zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr. 1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010
V. v. 29.10.2015 BGBl. I S. 1894
Artikel 7 LuftVOEV 2015 Änderung der Verordnung über Flugfunkzeugnisse
... die Verfahren bei Ausfall der Funkverbindung, verstoßen hat oder". 3. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1.1.4.2 wird wie folgt gefasst:  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Flugfunkzeugnisse
V. v. 07.02.2012 BGBl. I S. 183
Artikel 1 2. FlugfunkVÄndV
...  „Inhalt und Umfang der Nachprüfung werden nach Maßgabe der Anlage 1 im Einzelfall von der Bundesnetzagentur festgelegt." b) Die Absätze 2 und 3 ... (JARFCL) können als Prüfungen nach § 8 anerkannt werden, wenn die in der Anlage 1 aufgeführten Prüfungsinhalte des praktischen Teils gemäß § 8 Absatz 3 ... 16. Die §§ 21 und 22 werden die §§ 20 und 21. 17. Anlage 1 - Prüfungsbestimmungen für den Erwerb von Flugfunkzeugnissen - erhält die als ...


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