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Änderung Anlage 2 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin vom 03.04.2014
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Anlage 2 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 03.04.2014 geltenden Fassung | Anlage 2 n.F. (neue Fassung) in der am 17.12.2019 geltenden Fassung durch Artikel 43 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153 |
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(Text alte Fassung) Anlage 2 (zu § 7 Abs. 6) | (Text neue Fassung)Anlage 2 (zu § 9) Zeugnisinhalte |
(Zeugnismuster siehe BGBl. I 2008 S. 1757) | Teil A - Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse: 1. Bezeichnung der ausstellenden Behörde, 2. Name und Geburtsdatum der geprüften Person, 3. Datum des Bestehens der Prüfung, 4. Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3, 5. Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, 6. Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle. Teil B - Zeugnis mit Prüfungsergebnissen: Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich: 1. zur Teilprüfung 'Wirtschaftsbezogene Qualifikationen' a) Benennung und Bewertung dieser Teilprüfung mit Note sowie b) Benennung und Bewertung der vier Qualifikationsbereiche mit Punkten, 2. zur Teilprüfung 'Handlungsspezifische Qualifikationen' a) Benennung des Prüfungsteils mit Note, b) Benennung der betrieblichen Situationsaufgabe mit Punkten und Note sowie c) Benennung des situationsbezogenen Fachgesprächs mit Präsentation mit Punkten und Note, 3. die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, 4. die Gesamtnote als Dezimalzahl, 5. die Gesamtnote in Worten, 6. Befreiungen nach § 6, 7. Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 11 Absatz 2 Satz 1. |
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