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Änderung Anlage 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen vom 01.09.2009

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

Anlage 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2009 geltenden Fassung
Anlage 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 33 V. v. 25.08.2009 BGBl. I S. 2960
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 3 (zu § 8 Abs. 6)


(Zeugnismuster siehe BGBl. I 2008 S. 1765f)



 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

 
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