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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 VersFaWiPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VersFaWiPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 VersFaWiPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Finanzen/zur Geprüften Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen nach den §§ 2 bis 11 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 6 VersFaWiPrV Zusatzqualifikation (vom 17.12.2019)
... und Finanzen beantragen, die Prüfung in weiteren Qualifikationsschwerpunkten nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 bis 6 gemäß § 5 und in weiteren Handlungsbereichen nach § 3 Abs. 5 gemäß ... nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 bis 6 gemäß § 5 und in weiteren Handlungsbereichen nach § 3 Abs. 5 gemäß § 5 abzulegen. Die Regelungen in den §§ 3 und 9 gelten ... Handlungsbereichen nach § 3 Abs. 5 gemäß § 5 abzulegen. Die Regelungen in den §§ 3 und 9 gelten entsprechend. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens ausreichende Leistungen ...
§ 8 VersFaWiPrV Bewerten der Prüfungsleistungen (vom 17.12.2019)
... sind einzeln zu bewerten: 1. die schriftlichen Prüfungsleistungen nach § 3 Absatz 6 , 2. die mündlichen Prüfungsleistungen nach § 3 Absatz 10 und 11. ... nach § 3 Absatz 6, 2. die mündlichen Prüfungsleistungen nach § 3 Absatz 10 und 11 . (3) Aus den einzelnen Prüfungsleistungen der mündlichen ... den einzelnen Prüfungsleistungen der mündlichen Prüfungsleistungen nach § 3 Absatz 10 wird als zusammengefasste Bewertung das gewichtete arithmetische Mittel berechnet. Dabei ... der Präsentation mit 40 Prozent. (4) Aus der schriftlichen Prüfung der nach § 3 Absatz 5 gewählten Handlungsbereiche und der mündlichen Prüfung nach § 3 Absatz 11 wird ... nach § 3 Absatz 5 gewählten Handlungsbereiche und der mündlichen Prüfung nach § 3 Absatz 11 wird als zusammengefasste Bewertung das arithmetische Mittel ...
§ 9 VersFaWiPrV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote (vom 17.12.2019)
... Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in allen schriftlichen Teilprüfungen nach § 3 Absatz 6 und in der mündlichen Prüfung nach § 3 Absatz 10 und 11 mindestens 50 Punkte ... Teilprüfungen nach § 3 Absatz 6 und in der mündlichen Prüfung nach § 3 Absatz 10 und 11 mindestens 50 Punkte erreicht worden sind. (2) Ist die Prüfung bestanden, sind die ...
Anlage 3 VersFaWiPrV (zu § 10) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... für Versicherungs- und Finanzprodukte (gewählter Qualifikationsschwerpunkt nach § 3 Absatz 4 ), e) gewählter Handlungsbereich, sowohl schriftlich als auch mündlich ... Handlungsbereich, sowohl schriftlich als auch mündlich (gewählter Handlungsbereich nach § 3 Absatz 5 ), 2. die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, 3. ...
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