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Zitierungen von § 10 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 VersFaWiPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VersFaWiPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage 3 VersFaWiPrV (zu § 10) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8359/v232567.htm