Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.09.2010 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 1 - Künstlersozialabgabe-Verordnung 2009 (KSAbgV 2009 k.a.Abk.)

V. v. 26.08.2008 BGBl. I S. 1784 (Nr. 39); aufgehoben durch § 2 V. v. 09.09.2010 BGBl. I S. 1294
Geltung ab 06.09.2008; FNA: 8253-1-3-20 Künstlersozialversicherung
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§ 1



Der Vomhundertsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2009 beträgt 4,4 vom Hundert.



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