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§ 5 - Alkopopsteuergesetz (AlkopopStG)

Artikel 1 G. v. 23.07.2004 BGBl. I S. 1857; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607
Geltung ab 01.07.2004; FNA: 612-31 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 5 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 5 AlkopopStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.02.2023Artikel 7 Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
vom 30.03.2021 BGBl. I S. 607

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 AlkopopStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 AlkopopStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AlkopopStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 7 7. VStÄndG Änderung des Alkopopsteuergesetzes
... § 5 des Alkopopsteuergesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1857, 2228), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10. ...