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Artikel 2f - Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches (WoGG-NG k.a.Abk.)

Artikel 2f Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes


Artikel 2f wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2009 USG § 7a

In § 7a Abs. 4 des Unterhaltssicherungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1774) wird die Angabe „§ 41 des Wohngeldgesetzes" durch die Angabe „§ 20 Abs. 1 des Wohngeldgesetzes" ersetzt.

 
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Zitierungen von Artikel 2f Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2f WoGG-NG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WoGG-NG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 (WehrRÄndG 2011)
G. v. 28.04.2011 BGBl. I S. 678
Artikel 7 WehrRÄndG 2011 Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1774), das durch Artikel 2f des Gesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856) geändert worden ist, wird wie folgt ...