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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit und zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung (BlauzSchutzÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit


Artikel 1 ändert mWv. 3. Oktober 2008 BlZSchutzImpfuaÄndV Artikel 1

Die Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit vom 2. Mai 2008 (BAnz. S. 1599) wird wie folgt geändert:

1.
Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.

2.
Folgender Absatz 2 wird angefügt:

„(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2009 außer Kraft."