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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit und zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung (BlauzSchutzÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
Die Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit vom 2. Mai 2008 (BAnz. S. 1599) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
- 2.
- Folgender Absatz 2 wird angefügt:
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2009 außer Kraft."
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8386/a156534.htm