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Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Rohrfernleitungsverordnung (2. RohrFLtgVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 21 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:

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