interne Verweise§ 20 StFG Entscheidung über Stabilisierungsmaßnahmen; Verordnungsermächtigung (vom 04.11.2022) ... Über vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach den §§ 21 und 22 dieses Gesetzes vorzunehmende Stabilisierungsmaßnahmen entscheidet das ... in bestimmten Fällen die Entscheidung über Stabilisierungsmaßnahmen nach den §§ 21 und 22, die Wahrnehmung der Aufgaben im Sinne des Absatzes 3, die Entgegennahme und Bearbeitung ...
§ 24 StFG Kreditermächtigung (vom 01.01.2022) ... für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Deckung von Inanspruchnahmen nach § 21 und von Aufwendungen und von Maßnahmen nach § 22 dieses Gesetzes Kredite bis zur ...
§ 26 StFG Befristung; Verordnungsermächtigung (vom 04.11.2022) ... nach § 22 bereits beteiligt hat, auch danach weitere Stabilisierungsmaßnahmen nach den §§ 21 und 22 gewähren oder bestehende Stabilisierungsmaßnahmen in andere ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Durchführungsverordnung (WSF-DV)V. v. 01.10.2020 BGBl. I S. 2058; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 48
Zitat in folgenden NormenWirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (WStBG)
Artikel 2 G. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 1982, 1986; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5247
§ 2 WStBG Anwendungsbereich (vom 28.03.2020) ... Unternehmen vorsieht, denen Stabilisierungsmaßnahmen nach den §§ 6 bis 8, 21 , 22 des Stabilisierungsfondsgesetzes gewährt werden, gelten diese Vorgaben für durch ...
Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Durchführungsverordnung (WSF-DV)
V. v. 01.10.2020 BGBl. I S. 2058; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 48
Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Übertragungsverordnung (WSF-ÜV)
V. v. 01.10.2020 BGBl. I S. 2055
§ 1 WSF-ÜV Anwendungsbereich ... Fällen die Entscheidung über Anträge zu Stabilisierungsmaßnahmen nach den §§ 21 und 22 des Stabilisierungsfondsgesetzes auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau ...
§ 2 WSF-ÜV Bestimmung der Entscheidungsorgane ... sind zur Entscheidung vorzulegen 1. Garantien nach § 21 des Stabilisierungsfondsgesetzes mit einer Garantiesumme von mindestens 500 Millionen Euro sowie Anträge von Unternehmen nach ... mit einer Garantiesumme von mindestens 500 Millionen Euro sowie Anträge von Unternehmen nach § 21 Absatz 1 Satz 2 des Stabilisierungsfondsgesetzes 2. Rekapitalisierungsmaßnahmen nach § 22 des Stabilisierungsfondsgesetzes ... mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorzulegen: 1. Garantien nach § 21 des Stabilisierungsfondsgesetzes ab einer Garantiesumme von 100 Millionen Euro 2. alle Rekapitalisierungsmaßnahmen ... des Eigenkapitals dieser Unternehmen, 3. Entscheidungen über Garantien nach § 21 des Stabilisierungsfondsgesetzes , die das Bundesministerium der Finanzen oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ... entscheidet über alle Anträge von Unternehmen auf Übernahme von Garantien nach § 21 des Stabilisierungsfondsgesetzes , die nicht unter Absatz 1 oder Absatz 2 fallen. Vor einer Entscheidung hat die ...
§ 3 WSF-ÜV Antragsregistrierung ... eine Antragstellung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau auf Maßnahmen nach § 21 des Stabilisierungsfondsgesetzes zulassen, wenn die beantragte Garantiesumme unter dem in § 2 Absatz 2 Nummer 1 genannten Wert ...
§ 4 WSF-ÜV Antragsbearbeitung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau ... Finanzagentur über Anträge auf Gewährung von Stabilisierungsmaßnahmen nach § 21 des Stabilisierungsfondsgesetzes , beabsichtigte oder getroffene Entscheidungen oder über sonstige Sachverhalte oder ... dieser Verordnung oder auf der Grundlage der nach § 19 Absatz 2, § 21 Absatz 2 , § 25 Absatz 3 und § 26 Absatz 3 des Stabilisierungsfondsgesetzes erlassenen ...
§ 5 WSF-ÜV Entscheidungsvorschläge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ... Absatz 1 sowie zu Anträgen, über die der Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Ausschuss nach § 21 Absatz 1 Satz 2 und § 22 Absatz 2 Satz 3 des Stabilisierungsfondsgesetzes entscheidet, legt das ... Begründung, wenn der Vorschlag Ausnahmen von Vorgaben der auf Grund von § 19 Absatz 2, § 21 Absatz 2 , § 22 Absatz 3, § 25 Absatz 3 und § 26 Absatz 3 des Stabilisierungsfondsgesetzes ...
§ 6 WSF-ÜV Zusammenarbeit von Finanzagentur und Kreditanstalt für Wiederaufbau ... Verträge mit den Antragstellern zur Umsetzung bewilligter Maßnahmen nach den §§ 21 und 22 des Stabilisierungsfondsgesetzes werden für den Fonds durch die Finanzagentur erstellt ... für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds alle zur Umsetzung bewilligter Maßnahmen nach § 21 des Stabilisierungsfondsgesetzes erforderlichen Verträge mit den antragstellenden Unternehmen abzuschließen, teilweise ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFAG-Änderungsgesetz 2024
G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 254
Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
G. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5247
Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
G. v. 28.10.2022 BGBl. I S. 1902
Artikel 1 StFGÄndG Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes ... sowie den nach diesem Gesetz vorgesehenen Gremien für Stabilisierungsmaßnahmen nach den §§ 21 und 22 dieses Gesetzes entstehen, können das Bundesministerium der Finanzen oder das ... 4, § 20 Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 bis 4, Absatz 5 Satz 1 und 3 und Absatz 6 Satz 1, § 21 Absatz 2 , § 22 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 und § 25 Absatz 3 Satz 1 werden jeweils die ... nach § 22 bereits beteiligt hat, auch danach weitere Stabilisierungsmaßnahmen nach den §§ 21 und 22 gewähren oder bestehende Stabilisierungsmaßnahmen in andere ...
Gesetz zur Gewährleistungsübernahme im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken infolge des COVID-19-Ausbruchs und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes sowie erforderliche Folgeänderungen
G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1633
Artikel 2 CovStMG Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes ... sowie den nach diesem Gesetz vorgesehenen Gremien für Stabilisierungsmaßnahmen nach den §§ 21 und 22 dieses Gesetzes entstehen, können das Bundesministerium der Finanzen oder das ... nach den Wörtern „zur Deckung von" die Wörter „Inanspruchnahmen nach § 21 und von" ...
Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 543
Artikel 1 WStFG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes ... 20 Entscheidung über Stabilisierungsmaßnahmen; Verordnungsermächtigung § 21 Gewährleistungsermächtigung; Verordnungsermächtigung § 22 ... (1) Über vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach den §§ 21 und 22 dieses Gesetzes vorzunehmende Stabilisierungsmaßnahmen entscheidet das ... in bestimmten Fällen die Entscheidung über Stabilisierungsmaßnahmen nach den §§ 21 und 22, die Wahrnehmung der Aufgaben im Sinne des Absatzes 3, die Entgegennahme und Bearbeitung ... (7) Für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds gilt § 5 entsprechend. § 21 Gewährleistungsermächtigung; Verordnungsermächtigung (1) Der ... Unternehmen, die Stabilisierungsmaßnahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach den §§ 21 und 22 dieses Gesetzes in Anspruch nehmen, müssen die Gewähr für eine solide und ...
Artikel 2 WStFG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes ... Unternehmen vorsieht, denen Stabilisierungsmaßnahmen nach den §§ 6 bis 8, 21 , 22 des Stabilisierungsfondsgesetzes gewährt werden, gelten diese Vorgaben für durch ... Einlagen, im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme nach den §§ 6 bis 8, 21 , 22 des Stabilisierungsfondsgesetzes, wenn die neuen Aktien aus der Kapitalmaßnahme auch ... durch die Kapitalmaßnahmen die Voraussetzung für eine Maßnahme nach § 6 oder § 21 des Stabilisierungsfondsgesetzes geschaffen werden soll. § 7f Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen ... § 6 Absatz 1 des Stabilisierungsfondsgesetzes oder der Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach § 21 Absatz 1 des Stabilisierungsfondsgesetzes eine Garantie übernimmt. § 9 Sinngemäße Anwendung bei ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8394/v238059.htm