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Eingangsformel - Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2009, 2010 und 2011 (EStGemAntV 2009/10/11 k.a.Abk.)
Auf Grund des § 3 Abs. 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2001 (BGBl. I S. 482) verordnet das Bundesministerium der Finanzen: