Start
>
EStGemAntV 2009/10/11
>
§ 3
Änderungsalarm
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2011 aufgehoben
>>>
zur aktuellen Fassung
oder >>>
direkten Nachfolgeregelung
Hier klicken für
Titel, Fundstelle, Änderungen
etc.
§ 3 - Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2009, 2010 und 2011 (EStGemAntV 2009/10/11
k.a.Abk.
)
V. v. 25.09.2008
BGBl. I S. 1927
(
Nr. 45
); aufgehoben durch
§ 5
V. v. 28.09.2011
BGBl. I S. 1950
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 605-1-9-7
Gemeindefinanzen
1 Änderung
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 1 Vorschrift zitiert
§ 2
←
→
§ 4
§ 3
Die Schlüsselzahlen sind auf acht Stellen hinter dem Komma zu berechnen und auf sieben Stellen zu runden.
§ 2
←
Inhaltsverzeichnis
→
§ 4
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in EStGemAntV 2009/10/11
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Anzeige
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/gesetz/8398/a156636.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Änderungsalarm
|
Web-Widget
|
RSS-Feed