Zitierungen von § 9 WiSiV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 WiSiV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WiSiV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 WiSiV Einschränkungen (vom 08.09.2015)
... 8 erteilt wurde oder 4. die Lieferung einer Ware gegen Bezugsberechtigung nach § 9 Abs. 1 oder 5 erfolgt. (2) Der Unternehmer darf bewirtschaftete Waren zur eigenen ...
§ 12 WiSiV Zuständige Behörde (vom 08.09.2015)
... für die Erteilung von Bezugscheinen an natürliche Personen gemäß § 9 Abs. 1 sowie ggf. die Ausgabe des Zuteilungsnachweises nach § 10. (2) Sind die ...
§ 13 WiSiV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
... 7 eine Ware liefert, bezieht, verwendet oder entnimmt, 7. entgegen § 9 Abs. 3 einen Bezugschein überträgt, 8. entgegen § 9 Abs. 5 ... § 9 Abs. 3 einen Bezugschein überträgt, 8. entgegen § 9 Abs. 5 die dort genannte Art oder Menge einer Ware nicht, nicht richtig oder nicht ... nicht richtig oder nicht vollständig liefert, 9. entgegen § 9 Abs. 6 einen Bezugschein oder Kartenabschnitt nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 379 9. ZustAnpV Wirtschaftssicherstellungsverordnung
... durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt. 2. § 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 werden jeweils ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 266 10. ZustAnpV Änderung der Wirtschaftssicherstellungsverordnung
... durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt. 2. § 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 werden jeweils ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed