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Anlage 3 - Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung (FSPersAV)
V. v. 10.10.2008 BGBl. I S. 1931 (Nr. 45); zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 32 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
Geltung ab 17.10.2008; FNA: 96-1-50 Luftverkehr
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Geltung ab 17.10.2008; FNA: 96-1-50 Luftverkehr
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Anlage 3 (zu § 10 Abs. 2, 3, 5 und 7, § 34 Abs. 4 und 6) Einstufungstabelle für Sprachkompetenz
Anlage 3 wird in 4 Vorschriften zitiert
Die in § 10 Abs. 2 und 3 und § 34 Abs. 4 festgelegten Anforderungen an die Sprachkompetenz gelten sowohl für den Gebrauch der Sprechgruppen als auch für den Gebrauch normaler Sprache. Zum Nachweis der Sprachkompetenz ist eine Beurteilung vorzunehmen, bei der mindestens die Kompetenzstufe 4 (Einsatzfähigkeit) in der nachfolgenden Einstufungsskala für Sprachkompetenz erreicht werden muss.
Personen mit anforderungsgemäßer Sprachkompetenz der Stufen 4 bis 6
Personen mit anforderungsgemäßer Sprachkompetenz der Stufen 4 bis 6
- a)
- kommunizieren wirksam sowohl bei rein akustischem Kontakt (Telefon/Funkverkehr) als auch mit einem anwesenden Gesprächspartner,
- b)
- kommunizieren zu gewöhnlichen, konkreten und arbeitsbezogenen Themen präzise und deutlich,
- c)
- verwenden geeignete Kommunikationsstrategien für den Austausch von Mitteilungen und zur Erkennung und Beseitigung von Missverständnissen (z. B. zur Überprüfung, Bestätigung oder Klärung von Informationen) in einem allgemeinen oder arbeitsbezogenen Zusammenhang,
- d)
- handhaben die sprachlichen Herausforderungen aufgrund von Komplikationen oder unerwarteten Ereignissen, die sich im Zusammenhang mit einer routinemäßigen Arbeitssituation oder Kommunikationsaufgabe ergeben, mit der sie ansonsten vertraut sind, erfolgreich und mit relativer Leichtigkeit und
- e)
- sprechen einen Dialekt oder mit einem Akzent, der in Luftfahrtkreisen verstanden wird.
Stufe | Aussprache | Struktur | Vokabular | Flüssigkeit | Verstehen | Interaktion |
Experten- niveau Stufe 6 | Aussprache, Be- tonung, Sprech- rhythmus und Intonation, auch wenn sie mögli- cherweise von der ersten Spra- che oder regio- nalen Varianten beeinflusst sein können, beein- trächtigen die Verständlichkeit fast nie. | Sowohl grundle- gende als auch komplexe gram- matische Struk- turen und Satz- muster werden durchgängig gut beherrscht. | Umfang und Ge- nauigkeit des Vokabulars sind ausreichend, um über eine Vielzahl bekannter und unbekannter Themen effektiv zu kommunizie- ren. Das Voka- bular ist idioma- tisch, nuanciert und auf das Re- gister abge- stimmt. | Kann einen län- geren Redefluss natürlich und mühelos auf- rechterhalten. Variiert den Re- defluss zu stilis- tischen Zwe- cken, z. B. zur Hervorhebung. Verwendet spon- tan geeignete Diskursmarker und Binde- wörter. | Versteht in na- hezu allen Zu- sammenhängen durchgängig richtig; auch sprachliche und kulturelle Fein- heiten. | Interagiert mit Leichtigkeit in nahezu allen Si- tuationen. Ist für verbale und nichtverbale An- zeichen sensibili- siert und reagiert angemessen da- rauf. |
Erweitertes Niveau Stufe 5 | Aussprache, Be- tonung, Sprech- rhythmus und Intonation, auch wenn sie von der ersten Sprache oder regionalen Varianten beein- flusst sind, be- einträchtigen die Verständlichkeit selten. | Grundlegende grammatische Strukturen und Satzmuster wer- den durchgängig gut beherrscht. Komplexe Struk- turen werden versucht, aber mit Fehlern, die manchmal den Sinn beeinträch- tigen. | Umfang und Ge- nauigkeit des Vokabulars sind ausreichend, um über gewöhnli- che, konkrete und arbeitsbezo- gene Themen ef- fektiv zu kom- munizieren. Um- schreibt durch- gängig und er- folgreich. Das Vokabular ist manchmal idio- matisch. | Ist in der Lage, länger mit relati- ver Leichtigkeit über bekannte Themen zu spre- chen, variiert den Redefluss jedoch nicht zu stilisti- schen Zwecken. Kann geeignete Diskursmarker oder Bindewörter verwenden. | Versteht richtig bei gewöhn- lichen, kon- kreten und arbeitsbezoge- nen Themen und meist richtig bei Konfrontation mit einer sprachli- chen oder situa- tionsgebunde- nen Komplika- tion oder einem unerwarteten Geschehen. Ist in der Lage, eine Reihe von Sprachvarianten (Dialekt, Akzent) oder Registern zu verstehen. | Antworten erfolgen unmit- telbar und sind angemessen und informativ. Wirk- same Handha- bung der Spre- cher-/Hörer-Be- ziehung. |
Einsatz- fähig- keit Stufe 4 | Aussprache, Be- tonung, Sprech- rhythmus und Intonation sind von der ersten Sprache oder regionalen Va- rianten beein- flusst, beein- trächtigen die Verständlichkeit jedoch nur manchmal. | Grundlegende grammatische Strukturen und Satzmuster wer- den kreativ ver- wendet und in der Regel gut beherrscht. Feh- ler können auf- treten, insbeson- dere unter unge- wöhnlichen oder unerwarteten Umständen, be- einträchtigen den Sinn jedoch sel- ten. | Umfang und Ge- nauigkeit des Vokabulars sind in der Regel ausreichend, um effektiv zu ge- wöhnlichen, kon- kreten und ar- beitsbezogenen Themen zu kom- munizieren. Kann häufig erfolgreich umschreiben, wenn Vokabular bei ungewöhnli- chen oder uner- warteten Um- ständen fehlt. | Produziert zu- sammenhän- gende Sprach- äußerungen in angemessenem Tempo. Es kann gelegentlich zu einem Abreißen des Redeflusses beim Übergang von eingeübter oder formelhafter Rede zu sponta- ner Interaktion kommen, dies behindert die wirksame Kom- munikation je- doch nicht. Kann beschränkten Gebrauch von Diskursmarkern oder Bindewör- tern machen. Füllwörter lenken nicht ab. | Versteht über- wiegend richtig bei gewöhnli- chen, konkreten und arbeitsbezo- genen Themen, wenn der ver- wendete Akzent oder die verwen- dete Sprachva- riante für einen internationalen Nutzerkreis aus- reichend ver- ständlich ist. Bei Konfrontation mit sprachlichen oder situations- bezogenen Komplikationen oder einem uner- warteten Ge- schehen kann das Verständnis verlangsamt sein oder Verdeutli- chungsstrategien erfordern. | Antworten erfol- gen in der Regel unmittelbar und sind angemes- sen und informa- tiv. Leitet den Austausch ein und erhält ihn aufrecht, auch bei Konfrontation mit unerwarte- tem Geschehen. Handhabt scheinbare Miss- verständnisse angemessen durch Überprü- fung, Bestäti- gung oder Klä- rung. |
Unterhalb der Einsatz- fähigkeit Stufe 3 | Aussprache, Be- tonung, Sprech- rhythmus und Intonation sind von der ersten Sprache oder regionalen Va- rianten beein- flusst und beein- trächtigen die Verständlichkeit häufig. | Grundlegende grammatische Strukturen und Satzmuster, die mit vorhersehba- ren Situationen zusammenhän- gen, werden nicht immer gut beherrscht. Feh- ler beeinträchti- gen häufig den Sinn. | Umfang und Ge- nauigkeit des Vokabulars sind häufig ausrei- chend für die Kommunikation über gewöhnli- che, konkrete oder arbeitsbe- zogene Themen, der Umfang ist jedoch begrenzt und die Wortwahl häufig unange- bracht. Ist häufig nicht in der Lage, erfolgreich zu umschreiben, wenn Vokabular fehlt. | Produziert zu- sammenhän- gende Sprech- äußerungen, Phrasierung und Pausen sind je- doch häufig un- angemessen. Zögern oder Langsamkeit bei der Sprachverar- beitung können eine wirksame Kommunikation verhindern. Füll- wörter lenken manchmal ab. | Versteht häufig richtig bei ge- wöhnlichen, kon- kreten und ar- beitsbezogenen Themen, wenn der verwendete Akzent oder die verwendete Sprachvariante für einen interna- tionalen Nutzer- kreis ausrei- chend verständ- lich ist. Versteht unter Umständen sprachliche oder situationsbezo- gene Komplika- tionen oder ein unerwartetes Geschehen nicht. | Antworten erfol- gen manchmal unmittelbar und sind zum Teil an- gemessen und informativ. Kann einen Austausch zu bekannten Themen und in vorhersehbaren Situationen mit relativer Leich- tigkeit einleiten und aufrechter- halten. Allgemein unzureichend bei Konfrontation mit unerwartetem Geschehen. |
Elementare Kenntnisse Stufe 2 | Aussprache, Be- tonung, Sprech- rhythmus und Intonation sind stark von der ersten Sprache oder regionalen Varianten beein- flusst und beein- trächtigen in der Regel die Ver- ständlichkeit. | Beherrscht nur begrenzt einige einfache, aus- wendig gelernte grammatische Strukturen und Satzmuster. | Beschränkter Umfang des Vo- kabulars, das nur vereinzelte Wör- ter und auswen- dig gelernte Phrasen um- fasst. | Kann sehr kurze, vereinzelte, aus- wendig gelernte Äuße- rungen mit häufi- gen Pausen pro- duzieren. Ver- wendet ablen- kende Füllwörter bei der Suche nach Ausdrü- cken und der Ar- tikulation weni- ger bekannter Wörter. | Verständnis ist auf vereinzelte, auswendig ge- lernte Phrasen begrenzt, wenn diese deutlich und langsam ar- tikuliert werden. | Antwortzeiten sind langsam und häufig unan- gemessen. Die Interaktion ist auf einfachen Routi- neaustausch be- grenzt. |
Unterhalb elementarer Kenntnisse Stufe 1 | Erreicht das elementare Niveau nicht. | Erreicht das elementare Niveau nicht. | Erreicht das elementare Niveau nicht. | Erreicht das elementare Niveau nicht. | Erreicht das elementare Niveau nicht. | Erreicht das elementare Niveau nicht. |
Zitierungen von Anlage 3 FSPersAV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 FSPersAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FSPersAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 FSPersAV Leistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und Sprachenvermerke
... mindestens der Kompetenzstufe 4 nach der Einstufungstabelle für Sprachkompetenz in Anlage 3 entspricht. (3) Zum Erwerb der Erlaubnis Flugplatzkontrolle an Flugplätzen ... mindestens der Kompetenzstufe 4 nach der Einstufungstabelle für Sprachkompetenz in Anlage 3 entspricht. Abweichend von Satz 1 ist für Auszubildende im Sinne dieser Verordnung, die ... gemäß Kompetenzstufe 6 nach der Einstufungstabelle für Sprachkompetenz in Anlage 3 wird von Amts wegen als deutscher Sprachenvermerk in den Lizenzschein eingetragen, wenn der ... kann auf Antrag Stellen für die Beurteilung von Sprachkenntnissen nach Anlage 3 anerkennen. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung werden von der Aufsichtsbehörde ...
§ 34 FSPersAV Leistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und Sprachenvermerke
... mindestens der Kompetenzstufe 4 nach der Einstufungstabelle für Sprachkompetenz in Anlage 3 entspricht. Für Flugsicherungsbetriebspersonal nach § 1 Nr. 2 Buchstabe b ist ... mindestens der Kompetenzstufe 4 nach der Einstufungstabelle für Sprachkompetenz in Anlage 3 entspricht. Abweichend von Satz 2 ist für Auszubildende im Sinne dieser Verordnung, die ... gemäß Kompetenzstufe 6 nach der Einstufungstabelle für Sprachkompetenz in Anlage 3 wird von Amts wegen als deutscher Sprachenvermerk in den Erlaubnisschein eingetragen, wenn der ...
Anlage 1 FSPersAV (zu den §§ 9, 10 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 47 Abs. 5 und 8) Grundlegende Ausbildung für Fluglotsen - Leistungsnachweise; Sprachenvermerke
... des Kursteilnehmers entsprechend der Einstufungstabelle für Sprachkompetenz nach Anlage 3 eingestuft. 2.2 Erlaubniskurs für Flugplatzkontrolle a) ...
Anlage 5 FSPersAV (zu § 33 Abs. 1 und 3, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 3) Grundlegende Ausbildung für Flugsicherungsbetriebspersonal nach § 1 Nr. 2 (vom 31.12.2009)
... des Kursteilnehmers entsprechend der Einstufungstabelle für Sprachkompetenz nach Anlage 3 eingestuft. e) Prüfung Die Prüfung soll mindestens 55 Minuten ... Sprachkompetenz wird entsprechend der Einstufungstabelle für Sprachkompetenz nach Anlage 3 eingestuft. e) Prüfung Die Prüfung soll mindestens 55 Minuten ...
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