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Anlage 3 - Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung (FSPersAV)

V. v. 10.10.2008 BGBl. I S. 1931 (Nr. 45); zuletzt geändert durch Artikel 15 Abs. 32 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882
Geltung ab 17.10.2008; FNA: 96-1-50 Luftverkehr
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Anlage 3 (zu § 10 Abs. 2, 3, 5 und 7, § 34 Abs. 4 und 6) Einstufungstabelle für Sprachkompetenz


Anlage 3 wird in 4 Vorschriften zitiert

Die in § 10 Abs. 2 und 3 und § 34 Abs. 4 festgelegten Anforderungen an die Sprachkompetenz gelten sowohl für den Gebrauch der Sprechgruppen als auch für den Gebrauch normaler Sprache. Zum Nachweis der Sprachkompetenz ist eine Beurteilung vorzunehmen, bei der mindestens die Kompetenzstufe 4 (Einsatzfähigkeit) in der nachfolgenden Einstufungsskala für Sprachkompetenz erreicht werden muss.

Personen mit anforderungsgemäßer Sprachkompetenz der Stufen 4 bis 6

 
a)
kommunizieren wirksam sowohl bei rein akustischem Kontakt (Telefon/Funkverkehr) als auch mit einem anwesenden Gesprächspartner,

b)
kommunizieren zu gewöhnlichen, konkreten und arbeitsbezogenen Themen präzise und deutlich,

c)
verwenden geeignete Kommunikationsstrategien für den Austausch von Mitteilungen und zur Erkennung und Beseitigung von Missverständnissen (z. B. zur Überprüfung, Bestätigung oder Klärung von Informationen) in einem allgemeinen oder arbeitsbezogenen Zusammenhang,

d)
handhaben die sprachlichen Herausforderungen aufgrund von Komplikationen oder unerwarteten Ereignissen, die sich im Zusammenhang mit einer routinemäßigen Arbeitssituation oder Kommunikationsaufgabe ergeben, mit der sie ansonsten vertraut sind, erfolgreich und mit relativer Leichtigkeit und

e)
sprechen einen Dialekt oder mit einem Akzent, der in Luftfahrtkreisen verstanden wird.

Einstufungstabelle für Sprachkompetenz:

StufeAusspracheStrukturVokabularFlüssigkeitVerstehenInteraktion
Experten-
niveau
Stufe 6
Aussprache, Be-
tonung, Sprech-
rhythmus und
Intonation, auch
wenn sie mögli-
cherweise von
der ersten Spra-
che oder regio-
nalen Varianten
beeinflusst sein
können, beein-
trächtigen die
Verständlichkeit
fast nie.
Sowohl grundle-
gende als auch
komplexe gram-
matische Struk-
turen und Satz-
muster werden
durchgängig gut
beherrscht.
Umfang und Ge-
nauigkeit des
Vokabulars sind
ausreichend, um
über eine Vielzahl
bekannter und
unbekannter
Themen effektiv
zu kommunizie-
ren. Das Voka-
bular ist idioma-
tisch, nuanciert
und auf das Re-
gister abge-
stimmt.
Kann einen län-
geren Redefluss
natürlich und
mühelos auf-
rechterhalten.
Variiert den Re-
defluss zu stilis-
tischen Zwe-
cken, z. B. zur
Hervorhebung.
Verwendet spon-
tan geeignete
Diskursmarker
und Binde-
wörter.
Versteht in na-
hezu allen Zu-
sammenhängen
durchgängig
richtig; auch
sprachliche und
kulturelle Fein-
heiten.
Interagiert mit
Leichtigkeit in
nahezu allen Si-
tuationen. Ist für
verbale und
nichtverbale An-
zeichen sensibili-
siert und reagiert
angemessen da-
rauf.
Erweitertes
Niveau
Stufe 5
Aussprache, Be-
tonung, Sprech-
rhythmus und
Intonation, auch
wenn sie von der
ersten Sprache
oder regionalen
Varianten beein-
flusst sind, be-
einträchtigen die
Verständlichkeit
selten.
Grundlegende
grammatische
Strukturen und
Satzmuster wer-
den durchgängig
gut beherrscht.
Komplexe Struk-
turen werden
versucht, aber
mit Fehlern, die
manchmal den
Sinn beeinträch-
tigen.
Umfang und Ge-
nauigkeit des
Vokabulars sind
ausreichend, um
über gewöhnli-
che, konkrete
und arbeitsbezo-
gene Themen ef-
fektiv zu kom-
munizieren. Um-
schreibt durch-
gängig und er-
folgreich. Das
Vokabular ist
manchmal idio-
matisch.
Ist in der Lage,
länger mit relati-
ver Leichtigkeit
über bekannte
Themen zu spre-
chen, variiert den
Redefluss jedoch
nicht zu stilisti-
schen Zwecken.
Kann geeignete
Diskursmarker
oder Bindewörter
verwenden.
Versteht richtig
bei gewöhn-
lichen, kon-
kreten und
arbeitsbezoge-
nen Themen und
meist richtig bei
Konfrontation mit
einer sprachli-
chen oder situa-
tionsgebunde-
nen Komplika-
tion oder einem
unerwarteten
Geschehen. Ist in
der Lage, eine
Reihe von
Sprachvarianten
(Dialekt, Akzent)
oder Registern
zu verstehen.
Antworten
erfolgen unmit-
telbar und sind
angemessen und
informativ. Wirk-
same Handha-
bung der Spre-
cher-/Hörer-Be-
ziehung.
Einsatz-
fähig-
keit
Stufe 4
Aussprache, Be-
tonung, Sprech-
rhythmus und
Intonation sind
von der ersten
Sprache oder
regionalen Va-
rianten beein-
flusst, beein-
trächtigen die
Verständlichkeit
jedoch nur
manchmal.
Grundlegende
grammatische
Strukturen und
Satzmuster wer-
den kreativ ver-
wendet und in
der Regel gut
beherrscht. Feh-
ler können auf-
treten, insbeson-
dere unter unge-
wöhnlichen oder
unerwarteten
Umständen, be-
einträchtigen den
Sinn jedoch sel-
ten.
Umfang und Ge-
nauigkeit des
Vokabulars sind
in der Regel
ausreichend, um
effektiv zu ge-
wöhnlichen, kon-
kreten und ar-
beitsbezogenen
Themen zu kom-
munizieren. Kann
häufig erfolgreich
umschreiben,
wenn Vokabular
bei ungewöhnli-
chen oder uner-
warteten Um-
ständen fehlt.
Produziert zu-
sammenhän-
gende Sprach-
äußerungen in
angemessenem
Tempo. Es kann
gelegentlich zu
einem Abreißen
des Redeflusses
beim Übergang
von eingeübter
oder formelhafter
Rede zu sponta-
ner Interaktion
kommen, dies
behindert die
wirksame Kom-
munikation je-
doch nicht. Kann
beschränkten
Gebrauch von
Diskursmarkern
oder Bindewör-
tern machen.
Füllwörter lenken
nicht ab.
Versteht über-
wiegend richtig
bei gewöhnli-
chen, konkreten
und arbeitsbezo-
genen Themen,
wenn der ver-
wendete Akzent
oder die verwen-
dete Sprachva-
riante für einen
internationalen
Nutzerkreis aus-
reichend ver-
ständlich ist. Bei
Konfrontation mit
sprachlichen
oder situations-
bezogenen
Komplikationen
oder einem uner-
warteten Ge-
schehen kann
das Verständnis
verlangsamt sein
oder Verdeutli-
chungsstrategien
erfordern.
Antworten erfol-
gen in der Regel
unmittelbar und
sind angemes-
sen und informa-
tiv. Leitet den
Austausch ein
und erhält ihn
aufrecht, auch
bei Konfrontation
mit unerwarte-
tem Geschehen.
Handhabt
scheinbare Miss-
verständnisse
angemessen
durch Überprü-
fung, Bestäti-
gung oder Klä-
rung.
Unterhalb
der Einsatz-
fähigkeit
Stufe 3
Aussprache, Be-
tonung, Sprech-
rhythmus und
Intonation sind
von der ersten
Sprache oder
regionalen Va-
rianten beein-
flusst und beein-
trächtigen die
Verständlichkeit
häufig.
Grundlegende
grammatische
Strukturen und
Satzmuster, die
mit vorhersehba-
ren Situationen
zusammenhän-
gen, werden
nicht immer gut
beherrscht. Feh-
ler beeinträchti-
gen häufig den
Sinn.
Umfang und Ge-
nauigkeit des
Vokabulars sind
häufig ausrei-
chend für die
Kommunikation
über gewöhnli-
che, konkrete
oder arbeitsbe-
zogene Themen,
der Umfang ist
jedoch begrenzt
und die Wortwahl
häufig unange-
bracht. Ist häufig
nicht in der Lage,
erfolgreich zu
umschreiben,
wenn Vokabular
fehlt.
Produziert zu-
sammenhän-
gende Sprech-
äußerungen,
Phrasierung und
Pausen sind je-
doch häufig un-
angemessen.
Zögern oder
Langsamkeit bei
der Sprachverar-
beitung können
eine wirksame
Kommunikation
verhindern. Füll-
wörter lenken
manchmal ab.
Versteht häufig
richtig bei ge-
wöhnlichen, kon-
kreten und ar-
beitsbezogenen
Themen, wenn
der verwendete
Akzent oder die
verwendete
Sprachvariante
für einen interna-
tionalen Nutzer-
kreis ausrei-
chend verständ-
lich ist. Versteht
unter Umständen
sprachliche oder
situationsbezo-
gene Komplika-
tionen oder ein
unerwartetes
Geschehen
nicht.
Antworten erfol-
gen manchmal
unmittelbar und
sind zum Teil an-
gemessen und
informativ. Kann
einen Austausch
zu bekannten
Themen und in
vorhersehbaren
Situationen mit
relativer Leich-
tigkeit einleiten
und aufrechter-
halten. Allgemein
unzureichend bei
Konfrontation mit
unerwartetem
Geschehen.
Elementare
Kenntnisse
Stufe 2
Aussprache, Be-
tonung, Sprech-
rhythmus und
Intonation sind
stark von der
ersten Sprache
oder regionalen
Varianten beein-
flusst und beein-
trächtigen in der
Regel die Ver-
ständlichkeit.
Beherrscht nur
begrenzt einige
einfache, aus-
wendig gelernte
grammatische
Strukturen und
Satzmuster.
Beschränkter
Umfang des Vo-
kabulars, das nur
vereinzelte Wör-
ter und auswen-
dig gelernte
Phrasen um-
fasst.
Kann sehr kurze,
vereinzelte, aus-
wendig
gelernte Äuße-
rungen mit häufi-
gen Pausen pro-
duzieren. Ver-
wendet ablen-
kende Füllwörter
bei der Suche
nach Ausdrü-
cken und der Ar-
tikulation weni-
ger bekannter
Wörter.
Verständnis ist
auf vereinzelte,
auswendig ge-
lernte Phrasen
begrenzt, wenn
diese deutlich
und langsam ar-
tikuliert werden.
Antwortzeiten
sind langsam
und häufig unan-
gemessen. Die
Interaktion ist auf
einfachen Routi-
neaustausch be-
grenzt.
Unterhalb
elementarer
Kenntnisse
Stufe 1
Erreicht das
elementare
Niveau nicht.
Erreicht das
elementare
Niveau nicht.
Erreicht das
elementare
Niveau nicht.
Erreicht das
elementare
Niveau nicht.
Erreicht das
elementare
Niveau nicht.
Erreicht das
elementare
Niveau nicht.




 

Zitierungen von Anlage 3 FSPersAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 FSPersAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FSPersAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 FSPersAV Leistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und Sprachenvermerke
... mindestens der Kompetenzstufe 4 nach der Einstufungstabelle für Sprachkompetenz in Anlage 3 entspricht. (3) Zum Erwerb der Erlaubnis „Flugplatzkontrolle an Flugplätzen ... mindestens der Kompetenzstufe 4 nach der Einstufungstabelle für Sprachkompetenz in Anlage 3 entspricht. Abweichend von Satz 1 ist für Auszubildende im Sinne dieser Verordnung, die ... gemäß Kompetenzstufe 6 nach der Einstufungstabelle für Sprachkompetenz in Anlage 3 wird von Amts wegen als deutscher Sprachenvermerk in den Lizenzschein eingetragen, wenn der ... kann auf Antrag Stellen für die Beurteilung von Sprachkenntnissen nach Anlage 3 anerkennen. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung werden von der Aufsichtsbehörde ...
§ 34 FSPersAV Leistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und Sprachenvermerke
... mindestens der Kompetenzstufe 4 nach der Einstufungstabelle für Sprachkompetenz in Anlage 3 entspricht. Für Flugsicherungsbetriebspersonal nach § 1 Nr. 2 Buchstabe b ist ... mindestens der Kompetenzstufe 4 nach der Einstufungstabelle für Sprachkompetenz in Anlage 3 entspricht. Abweichend von Satz 2 ist für Auszubildende im Sinne dieser Verordnung, die ... gemäß Kompetenzstufe 6 nach der Einstufungstabelle für Sprachkompetenz in Anlage 3 wird von Amts wegen als deutscher Sprachenvermerk in den Erlaubnisschein eingetragen, wenn der ...
Anlage 1 FSPersAV (zu den §§ 9, 10 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 47 Abs. 5 und 8) Grundlegende Ausbildung für Fluglotsen - Leistungsnachweise; Sprachenvermerke
... des Kursteilnehmers entsprechend der Einstufungstabelle für Sprachkompetenz nach Anlage 3 eingestuft. 2.2 Erlaubniskurs für Flugplatzkontrolle a) ...
Anlage 5 FSPersAV (zu § 33 Abs. 1 und 3, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 3) Grundlegende Ausbildung für Flugsicherungsbetriebspersonal nach § 1 Nr. 2 (vom 31.12.2009)
... des Kursteilnehmers entsprechend der Einstufungstabelle für Sprachkompetenz nach Anlage 3 eingestuft. e) Prüfung Die Prüfung soll mindestens 55 Minuten ... Sprachkompetenz wird entsprechend der Einstufungstabelle für Sprachkompetenz nach Anlage 3 eingestuft. e) Prüfung Die Prüfung soll mindestens 55 Minuten ...