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Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beschränkungen für das Inverkehrbringen von bestimmtem Guarkernmehl sowie bestimmter unter dessen Verwendung hergestellter Erzeugnisse (2. GuarkernVÄndV k.a.Abk.)


Eingangsformel



Auf Grund des § 34 Satz 1 Nr. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:


Artikel 1



§ 5 Satz 2 der Verordnung über Beschränkungen für das Inverkehrbringen von bestimmtem Guarkernmehl sowie bestimmter unter dessen Verwendung hergestellter Erzeugnisse vom 8. Mai 2008 (eBAnz AT58 2008 V1), die durch die Verordnung vom 3. Juli 2008 (eBAnz AT79 2008 V1) geändert worden ist, wird aufgehoben.


Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Oktober 2008.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.




 
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