Zitierungen von § 6 Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Brenner/Brennerin im landwirtschaftlichen Bereich

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BrennMstrLwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BrennMstrLwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BrennMstrLwV Gliederung der Meisterprüfung
... Mitarbeiterführung. (2) Die Meisterprüfung ist nach den §§ 4 bis 6 durchzuführen.  ...
§ 7 BrennMstrLwV Anrechnung anderer Prüfungsleistungen (vom 29.05.2014)
... Prüfung einzelner Prüfungsbestandteile nach § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 3 und § 6 Absatz 9 freistellen, wenn in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung vor einer ...
§ 8 BrennMstrLwV Bestehen der Meisterprüfung (vom 29.05.2014)
... als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in den Prüfungen nach § 6 Absatz 10 und 11 im Abschnitt Berufsausbildung sowie der Leistung in der Prüfung nach § ... Absatz 10 und 11 im Abschnitt Berufsausbildung sowie der Leistung in der Prüfung nach § 6 Absatz 12 im Abschnitt Mitarbeiterführung zu bilden, dabei ist die Note für den ... ist als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in der Prüfung nach § 6 Absatz 10 und in der Prüfung nach § 6 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der ... der Leistungen in der Prüfung nach § 6 Absatz 10 und in der Prüfung nach § 6 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der Prüfung nach § 6 Absatz 10 das doppelte ... Prüfung nach § 6 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der Prüfung nach § 6 Absatz 10 das doppelte Gewicht. (2) Über die Gesamtleistung in der Prüfung ... mit „mangelhaft" benotet worden ist. (4) Die Prüfung nach § 6 Absatz 11 ist durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Berufsbildung in der Landwirtschaft
V. v. 21.05.2014 BGBl. I S. 548, 2016 I 338
Artikel 2 2. LwAusbVÄndV Änderung der Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Brenner/Brennerin im landwirtschaftlichen Bereich
... Unterstützen der beruflichen Weiterbildung von Mitarbeitern." 2. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Prüfungsanforderungen im ... von Mitarbeitern." 2. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Prüfungsanforderungen im Prüfungsteil „Berufsausbildung und ... länger als 20 Minuten dauern." 3. In § 7 wird die Angabe „§ 6 Abs. 3" durch die Angabe „§ 6 Absatz 9" ersetzt. 4. § 8 wird ... 3. In § 7 wird die Angabe „§ 6 Abs. 3" durch die Angabe „§ 6 Absatz 9" ersetzt. 4. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz ... als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in den Prüfungen nach § 6 Absatz 10 und 11 im Abschnitt Berufsausbildung sowie der Leistung in der Prüfung nach § ... Absatz 10 und 11 im Abschnitt Berufsausbildung sowie der Leistung in der Prüfung nach § 6 Absatz 12 im Abschnitt Mitarbeiterführung zu bilden, dabei ist die Note für den ... ist als arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der Leistungen in der Prüfung nach § 6 Absatz 10 und in der Prüfung nach § 6 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der ... der Leistungen in der Prüfung nach § 6 Absatz 10 und in der Prüfung nach § 6 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der Prüfung nach § 6 Absatz 10 das doppelte ... Prüfung nach § 6 Absatz 11 zu bilden; dabei hat die Note in der Prüfung nach § 6 Absatz 10 das doppelte Gewicht." b) Folgender Absatz 4 wird angefügt: ... b) Folgender Absatz 4 wird angefügt: „(4) Die Prüfung nach § 6 Absatz 11 ist durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das ...


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