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Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (BerGEigDuVeG k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 7. Juli 2008 (BGBl. I S. 1191) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel 6 Nr. 5a sind die Angaben § 31 Abs. 1 bis 3 und 5" jeweils durch die Angabe § 31" zu ersetzen.
In Artikel 6 Nr. 5a sind die Angaben § 31 Abs. 1 bis 3 und 5" jeweils durch die Angabe § 31" zu ersetzen.
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