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§ 8 - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Artikel 1 G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074 (Nr. 49); aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 754-22 Energieversorgung
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§ 8 Abnahme, Übertragung und Verteilung



(1) 1Netzbetreiber sind vorbehaltlich des § 11 verpflichtet, den gesamten angebotenen Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas unverzüglich vorrangig abzunehmen, zu übertragen und zu verteilen. 2Die Verpflichtung nach Satz 1 und die Verpflichtungen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 Satz 2 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sind gleichrangig.

(2) Die Verpflichtungen nach Absatz 1 bestehen auch, wenn die Anlage an das Netz der Anlagenbetreiberin, des Anlagenbetreibers oder einer dritten Person, die nicht Netzbetreiber im Sinne von § 3 Nr. 8 ist, angeschlossen ist und der Strom mittels kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe durch dieses Netz in ein Netz nach § 3 Nr. 7 angeboten wird.

(3) Die Verpflichtungen nach Absatz 1 bestehen nicht, soweit Anlagenbetreiberinnen oder -betreiber und Netzbetreiber unbeschadet des § 12 zur besseren Integration der Anlage in das Netz ausnahmsweise vertraglich vereinbaren, vom Abnahmevorrang abzuweichen.

(3a) Die Verpflichtungen nach Absatz 1 bestehen nicht, soweit Anlagenbetreiberinnen oder Anlagenbetreiber und Netzbetreiber ausnahmsweise auf Grund vertraglicher Vereinbarungen vom Abnahmevorrang abweichen und dies durch die Ausgleichsmechanismusverordnung zugelassen ist.

(4) Die Verpflichtungen zur vorrangigen Abnahme, Übertragung und Verteilung treffen im Verhältnis zum aufnehmenden Netzbetreiber, der nicht Übertragungsnetzbetreiber ist,

1.
den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber,

2.
den nächstgelegenen inländischen Übertragungsnetzbetreiber, wenn im Netzbereich des abgabeberechtigten Netzbetreibers kein inländisches Übertragungsnetz betrieben wird, oder,

3.
insbesondere im Fall der Weitergabe nach Absatz 2, jeden sonstigen Netzbetreiber.



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Frühere Fassungen von § 8 EEG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
vom 28.07.2011 BGBl. I S. 1634

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 EEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 EEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 EEG Gesetzliches Schuldverhältnis (vom 01.01.2012)
... machen. (2) Von den Bestimmungen dieses Gesetzes darf unbeschadet des § 8 Absatz 3 und 3a nicht zu Lasten der Anlagenbetreiberin, des Anlagenbetreibers oder des ... Dies gilt nicht für abweichende vertragliche Vereinbarungen zu den §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie zu den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, ...
§ 5 EEG Anschluss (vom 01.01.2012)
... Dies gilt nicht, wenn die Abnahme des Stroms aus der betroffenen Anlage nach § 8 Abs. 1 nicht sichergestellt wäre. (4) Die Pflicht zum Netzanschluss besteht auch ...
§ 6 EEG Technische Vorgaben (vom 01.01.2012)
... und Anlagenbetreiber auf vorrangige Abnahme, Übertragung und Verteilung nach § 8 für die Dauer des Verstoßes gegen Absatz 1, 2, 4 oder 5; Betreiberinnen und Betreiber ...
§ 15 EEG Vertragliche Vereinbarung (vom 01.01.2012)
... Netzbetreiber können infolge der Vereinbarung nach § 8 Abs. 3 entstandene Kosten im nachgewiesenen Umfang bei der Ermittlung des Netzentgelts in Ansatz ...
§ 16 EEG Vergütungsanspruch (vom 01.04.2012)
... 18 bis 33 vergüten. Dies gilt nur für Strom, der tatsächlich nach § 8 abgenommen worden ist. Auf die zu erwartenden Zahlungen sind monatliche Abschläge ...
§ 21 EEG Vergütungsbeginn und -dauer (vom 01.04.2012)
... ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder Grubengas erzeugt und in das Netz nach § 8 Absatz 1 oder 2 eingespeist hat. (2) Die Vergütungen sind jeweils ...
§ 35 EEG Ausgleich zwischen Netzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern (vom 01.04.2012)
... 4 des Energiewirtschaftsgesetzes zu der Nachrüstung verpflichtet sind. § 8 Absatz 4 ist entsprechend anzuwenden. (2) Netzbetreiber sind verpflichtet, ... worden sind, an die vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber auszuzahlen. § 8 Absatz 4 Nummer 2 gilt entsprechend. (3) Die Zahlungen nach den Absätzen ...
§ 36 EEG Ausgleich zwischen den Übertragungsnetzbetreibern (vom 01.04.2012)
... 31. Juli eines jeden Jahres die Strommenge, die sie im vorangegangenen Kalenderjahr nach § 8 oder § 34 abgenommen und nach § 16 oder § 35 vergütet oder nach den ...
§ 39 EEG Verringerung der EEG-Umlage (vom 01.04.2012)
... und c) nach § 33a Absatz 2 an Dritte veräußert und nicht nach § 8 abgenommen worden ist und 2. die Elektrizitätsversorgungsunternehmen ihrem ...
§ 48 EEG Übertragungsnetzbetreiber (vom 01.04.2012)
... Endabrechnung nach § 47 Abs. 1 für Anlagen, die unmittelbar oder mittelbar nach § 8 Abs. 2 an ihr Netz angeschlossen sind, auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen sind. ...
§ 57 EEG Clearingstelle (vom 01.01.2012)
... Clearingstelle ist die Klärung von Fragen und Streitigkeiten zur Anwendung der §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen ...
§ 59 EEG Einstweiliger Rechtsschutz
... Verfügung regeln, dass die Schuldnerin oder der Schuldner der in den §§ 5, 8 , 9 und 16 bezeichneten Ansprüche Auskunft zu erteilen, die Anlage vorläufig ...
§ 66 EEG Übergangsbestimmungen (vom 01.04.2012)
... nach § 33a Absatz 2 an Dritte veräußert und nicht tatsächlich nach § 8 abgenommen oder nach Maßgabe des § 33 Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der ...
Anlage 4 EEG Höhe der Marktprämie (vom 01.04.2012)
...  3.3 Die Daten nach Nummer 3.1 und 3.2 Buchstabe b und c müssen den nach § 8 abgenommenen Strom berücksichtigen; ferner ist der in den Formen des § 33b Nummer 1 oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
G. v. 12.07.2012 BGBl. I S. 1494
Artikel 1 KWKGÄndG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... in der jeweils geltenden Fassung ist auf den vorrangigen Netzanschluss und die §§ 6, 8 Absatz 4, die §§ 11 und 12 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der jeweils geltenden ...

Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien
G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1754
Artikel 1 SolarFördÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... 49 Absatz 4 des Energiewirtschaftsgesetzes zu der Nachrüstung verpflichtet sind. § 8 Absatz 4 ist entsprechend anzuwenden." 13. § 36 wird wie folgt ... und c) nach § 33a Absatz 2 an Dritte veräußert und nicht nach § 8 abgenommen worden ist und 2. die Elektrizitätsversorgungsunternehmen ihrem ...

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074, 2009 BGBl. I S. 371
Artikel 3 EENeuRegG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Angabe „§ 4 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Angabe „§ 8 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" ersetzt. 3. In § 17 Abs. 2a wird ...

Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255
Artikel 1 EENG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 25.11.2011)
... gefasst: „(2) Von den Bestimmungen dieses Gesetzes darf unbeschadet des § 8 Absatz 3 und 3a nicht zu Lasten der Anlagenbetreiberin, des Anlagenbetreibers oder des ... werden. Dies gilt nicht für abweichende vertragliche Vereinbarungen zu den §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie zu den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, ... und Anlagenbetreiber auf vorrangige Abnahme, Übertragung und Verteilung nach § 8 für die Dauer des Verstoßes gegen Absatz 1, 2, 4 oder 5; Betreiberinnen und Betreiber ... 21i des Energiewirtschaftsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen." 9. § 8 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ... 18 bis 33 vergüten. Dies gilt nur für Strom, der tatsächlich nach § 8 abgenommen oder nach Maßgabe des § 33 Absatz 2 verbraucht worden ist. Auf die zu ... ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder Grubengas erzeugt und in das Netz nach § 8 Absatz 1 oder 2 eingespeist hat oder der Strom erstmals nach Maßgabe des § 33 Absatz 2 ... ermittelt worden sind, an die vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber auszuzahlen. § 8 Absatz 4 Nummer 2 gilt entsprechend. (3) Die Zahlungen nach den Absätzen 1 bis 2 ... 31. Juli eines jeden Jahres die Strommenge, die sie im vorangegangenen Kalenderjahr nach § 8 oder § 34 abgenommen und nach § 16 oder § 35 vergütet oder nach den ... Clearingstelle ist die Klärung von Fragen und Streitigkeiten zur Anwendung der §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen ... nach § 33a Absatz 2 an Dritte veräußert und nicht tatsächlich nach § 8 abgenommen oder nach Maßgabe des § 33 Absatz 2 verbraucht worden ist und  ... 3.3 Die Daten nach Nummer 3.1 und 3.2 Buchstabe b und c müssen den nach § 8 abgenommenen Strom berücksichtigen; ferner ist der in den Formen des § 33b Nummer 1 oder ...

Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.07.2011 BGBl. I S. 1554
Artikel 1 EnWNG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Bei Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 sind die Verpflichtungen nach § 8 Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und nach § 4 Absatz 1 und 3 Satz 2 des ...