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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2014 aufgehoben
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§ 46 - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Artikel 1 G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074 (Nr. 49); aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 754-22 Energieversorgung
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Geltung ab 01.01.2009; FNA: 754-22 Energieversorgung
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§ 46 Anlagenbetreiberinnen und -betreiber
Anlagenbetreiberinnen und -betreiber sind verpflichtet, dem Netzbetreiber
- 1.
- den Standort und die installierte Leistung der Anlage mitzuteilen,
- 2.
- bei Biomasseanlagen nach den §§ 27 bis 27b die Art und Menge der Einsatzstoffe nach § 27 Absatz 1 und 2, den §§ 27a und 27b sowie Angaben zu Wärmenutzungen und eingesetzten Technologien nach § 27 Absatz 4 Nummer 1 und Absatz 5 Nummer 2 und § 27a Absatz 3 oder zu dem Anteil eingesetzter Gülle nach § 27 Absatz 4 Nummer 2 und § 27b Absatz 1 Nummer 3 in der für die Nachweisführung nach den §§ 27 und 27a vorgeschriebenen Weise zu übermitteln und
- 3.
- bis zum 28. Februar eines Jahres die für die Endabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien G. v. 17. August 2012 BGBl. I S. 1754 m.W.v. 1. April 2012
Frühere Fassungen von § 46 EEG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.04.2012 (23.08.2012) | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien vom 17.08.2012 BGBl. I S. 1754 |
aktuell vorher | 01.01.2012 | Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28.07.2011 BGBl. I S. 1634 |
aktuell | vor 01.01.2012 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 46 EEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 46 EEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 EEG Gesetzliches Schuldverhältnis (vom 01.01.2012)
... gilt nicht für abweichende vertragliche Vereinbarungen zu den §§ 3 bis 33i, 45, 46 , 56 und 66 sowie zu den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, die 1. ...
§ 45 EEG Grundsatz (vom 01.01.2012)
... nach den §§ 34 bis 39 jeweils erforderlichen Daten, insbesondere die in den §§ 46 bis 50 genannten, unverzüglich zur Verfügung zu stellen. § 38 gilt ...
§ 47 EEG Netzbetreiber (vom 01.04.2012)
... die Anzahl der nachgerüsteten Anlagen und die von ihnen erhaltenen Angaben nach § 46 sowie die sonstigen für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Angaben unverzüglich, ...
§ 51 EEG Information der Bundesnetzagentur (vom 01.01.2012)
... Netzbetreiber sind verpflichtet, die Angaben, die sie nach § 46 von den Anlagenbetreiberinnen oder -betreibern erhalten, die Angaben nach § 47 Abs. 2 Nr. 1 ...
§ 52 EEG Information der Öffentlichkeit (vom 01.01.2012)
... sind verpflichtet, auf ihren Internetseiten 1. die Angaben nach den §§ 45 bis 49 unverzüglich nach ihrer Übermittlung und 2. einen Bericht über ... und 2. einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach den §§ 45 bis 49 mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu ...
§ 57 EEG Clearingstelle (vom 01.01.2012)
... ist die Klärung von Fragen und Streitigkeiten zur Anwendung der §§ 3 bis 33i, 45, 46 , 56 und 66 sowie der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ...
§ 64e EEG Verordnungsermächtigung zum Anlagenregister (vom 01.01.2012)
... zu den Übermittlungs- und Veröffentlichungspflichten nach den §§ 45 bis 51; hierbei kann insbesondere geregelt werden, a) in welchem Umfang Daten, die in ... werden, ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung nicht mehr nach den §§ 45 bis 52 übermittelt und veröffentlicht werden müssen, b) in welchem ...
§ 66 EEG Übergangsbestimmungen (vom 01.04.2012)
... 2013 bis 2020 eine Zuteilung kostenloser Berechtigungen erhalten, ist 1. § 46 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung mit der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien
G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1754
Artikel 1 SolarFördÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Buchprüfers oder einer Buchprüfungsgesellschaft" ersetzt. 16. In § 46 Nummer 1 werden nach dem Wort „Anlage" die Wörter „sowie die Strommenge nach ... 2013 bis 2020 eine Zuteilung kostenloser Berechtigungen erhalten, ist 1. § 46 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung mit der ...
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255
Artikel 1 EENG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 25.11.2011)
... gilt nicht für abweichende vertragliche Vereinbarungen zu den §§ 3 bis 33i, 45, 46 , 56 und 66 sowie zu den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, die ... EEG-Umlage" ersetzt. 24. § 45 Satz 3 wird gestrichen. 25. § 46 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird das Wort „Leistung" durch ... Formen der Direktvermarktung nach § 33b) und die von ihnen erhaltenen Angaben nach § 46 sowie die sonstigen für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Angaben unverzüglich, ... ist die Klärung von Fragen und Streitigkeiten zur Anwendung der §§ 3 bis 33i, 45, 46 , 56 und 66 sowie der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ... zu den Übermittlungs- und Veröffentlichungspflichten nach den §§ 45 bis 51; hierbei kann insbesondere geregelt werden, a) in welchem Umfang Daten, die in ... werden, ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung nicht mehr nach den §§ 45 bis 52 übermittelt und veröffentlicht werden müssen, b) in welchem ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Managementprämienverordnung (MaPrV)
V. v. 02.11.2012 BGBl. I S. 2278; aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
§ 3 MaPrV Anforderungen an fernsteuerbare Anlagen
... des Stroms erforderlich ist. (2) Für die Voraussetzungen nach Absatz 1 gilt § 46 Nummer 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entsprechend. (3) Für Anlagen, bei ...
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