Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 60 - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Artikel 1 G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074 (Nr. 49); aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 754-22 Energieversorgung
| |
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 754-22 Energieversorgung
| |
§ 60 Nutzung von Seewasserstraßen
Solange Anlagenbetreiberinnen oder -betreiber den Vergütungsanspruch nach § 16 geltend machen oder den Strom in der Form nach § 33b Nummer 1 oder 2 direkt vermarkten, können sie die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone oder das Küstenmeer unentgeltlich für den Betrieb der Anlagen nutzen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien G. v. 28. Juli 2011 BGBl. I S. 1634, 2255 m.W.v. 1. Januar 2012
Frühere Fassungen von § 60 EEG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.01.2012 | Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28.07.2011 BGBl. I S. 1634 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 60 EEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 60 EEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255
Artikel 1 EENG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 25.11.2011)
... kann die Clearingstelle zur Deckung des Aufwands Entgelte erheben." 37. In § 60 werden nach dem Wort „machen" die Wörter „oder den Strom in der Form nach ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8423/a156969.htm