§ 65 Erfahrungsbericht
Die Bundesregierung evaluiert dieses Gesetz und legt dem Bundestag bis zum 31. Dezember 2014 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vor.
Frühere Fassungen von § 65 EEG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255
Artikel 1 EENG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 25.11.2011) ... für die Verordnungsermächtigungen". m) Nach der Angabe zu § 65 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 65a Monitoringbericht". ... „Absatz 1" ersetzt und in Satz 2 die Wörter „Berichterstattung nach § 65 " durch die Wörter „Berichterstattungen nach den §§ 65 und 65a" ... nach § 65" durch die Wörter „Berichterstattungen nach den §§ 65 und 65a" ersetzt. 30. In § 52 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a ... Absatz 4" durch die Angabe „§ 64d" ersetzt. 41. Die §§ 64 bis 66 werden durch folgende §§ 64 bis 66 ersetzt: „§ 64 ... 64d" ersetzt. 41. Die §§ 64 bis 66 werden durch folgende §§ 64 bis 66 ersetzt: „§ 64 Verordnungsermächtigung zu ... Absatz 1 Satz 1 findet auf die Übertragung entsprechende Anwendung. § 65 Erfahrungsbericht Die Bundesregierung evaluiert dieses Gesetz und legt dem Bundestag ...
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