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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2014 aufgehoben
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§ 33g - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Artikel 1 G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074 (Nr. 49); aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 754-22 Energieversorgung
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Geltung ab 01.01.2009; FNA: 754-22 Energieversorgung
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§ 33g Marktprämie
(1) 1Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber können für Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas, den sie nach § 33b Nummer 1 direkt vermarkten, von dem Netzbetreiber eine Marktprämie verlangen. 2Dies gilt nur für Strom, der tatsächlich eingespeist und von einem Dritten abgenommen worden ist; die Größe dieser Strommenge muss dem Netzbetreiber für jeden Monat bis zum zehnten Werktag des jeweiligen Folgemonats übermittelt werden.
(2) 1Die Höhe der Marktprämie wird kalendermonatlich berechnet. 2Die Berechnung erfolgt rückwirkend anhand der für den jeweiligen Kalendermonat tatsächlich festgestellten oder berechneten Werte auf Grund des anzulegenden Werts nach § 33h und nach Maßgabe der Anlage 4 zu diesem Gesetz. 3Auf die zu erwartenden Zahlungen sind monatliche Abschläge in angemessenem Umfang zu leisten.
(3) 1Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt, wenn Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber
- 1.
- gegen § 33c Absatz 1 oder 2 verstoßen,
- 2.
- dem Netzbetreiber den Wechsel in die Form der Direktvermarktung nach § 33b Nummer 1 nicht nach Maßgabe des § 33d Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 1 oder 2 und Absatz 4 übermittelt haben oder
- 3.
- gegen § 33f Absatz 1 verstoßen.
(4) § 22 gilt entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien G. v. 28. Juli 2011 BGBl. I S. 1634, 2255 m.W.v. 1. Januar 2012
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Frühere Fassungen von § 33g EEG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2012 | Artikel 1 Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28.07.2011 BGBl. I S. 1634 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 33g EEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33g EEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 EEG Gesetzliches Schuldverhältnis (vom 01.01.2012)
... Dies gilt nicht für abweichende vertragliche Vereinbarungen zu den §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie zu den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, ...
§ 33b EEG Formen der Direktvermarktung (vom 01.04.2012)
... 1. als Direktvermarktung zum Zweck der Inanspruchnahme der Marktprämie nach § 33g oder 2. als Direktvermarktung zum Zweck der Verringerung der EEG-Umlage durch ein ...
§ 33c EEG Pflichten bei der Direktvermarktung (vom 01.01.2012)
... Die Rechtsfolgen von Verstößen gegen die Absätze 1 und 2 richten sich nach § 33g Absatz 3 und § 39 Absatz ...
§ 33d EEG Wechsel zwischen verschiedenen Formen (vom 01.01.2012)
... und Anlagenbetreibern gegen Absatz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 2 oder 4 richten sich nach § 33g Absatz 3 und § 39 Absatz 2. Für die Dauer der dort jeweils genannten ...
§ 33f EEG Anteilige Direktvermarktung (vom 01.01.2012)
... Übrigen richten sich die Rechtsfolgen von Verstößen gegen Absatz 1 nach § 33g Absatz 3 und § 39 Absatz ...
§ 35 EEG Ausgleich zwischen Netzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern (vom 01.04.2012)
... ferner zur Vergütung der Prämien verpflichtet, die Netzbetreiber nach den §§ 33g und 33i gezahlt haben. (1b) Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, ... §§ 16 bis 18 vorgesehene Vergütung oder eine höhere als in den §§ 33g und 33i vorgesehene Prämie, ist er zur Rückforderung des Mehrbetrages verpflichtet. ...
§ 36 EEG Ausgleich zwischen den Übertragungsnetzbetreibern (vom 01.04.2012)
... nach § 16 zu speichern, 3. die Zahlungen von Prämien nach den §§ 33g und 33i zu speichern, 4. die Strommengen nach Nummer 1 unverzüglich untereinander ... § 34 abgenommen und nach § 16 oder § 35 vergütet oder nach den §§ 33g und 33i prämiert sowie nach Absatz 1 vorläufig ausgeglichen haben, und den Anteil dieser ...
§ 47 EEG Netzbetreiber (vom 01.04.2012)
... geleisteten Vergütungszahlungen nach § 16, die Prämien nach den §§ 33g und 33i, die von den Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreibern erhaltenen Meldungen nach § ...
§ 56 EEG Doppelvermarktungsverbot (vom 01.01.2012)
... diesen Strom weder eine Vergütung nach § 16 noch eine Marktprämie nach § 33g in Anspruch genommen werden. (3) Solange im Rahmen einer gemeinsamen Projektumsetzung ... der betreffenden Anlage weder eine Vergütung nach § 16 noch eine Prämie nach § 33g oder § 33i in Anspruch genommen werden. (4) Unbeschadet des § 62 Absatz 1 ... entfällt der Anspruch, 2. der Anspruch auf die Marktprämie nach § 33g entfällt, 3. der Strom darf nicht für die Berechnung der Strommengen nach ...
§ 57 EEG Clearingstelle (vom 01.01.2012)
... Clearingstelle ist die Klärung von Fragen und Streitigkeiten zur Anwendung der §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen ...
§ 61 EEG Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 01.04.2012)
... die Vergütungen nach den §§ 16 bis 33 sowie die Prämien nach den §§ 33g und 33i berechnet werden und hierbei die Saldierungen nach § 35 Absatz 3 berücksichtigt ...
§ 64f EEG Weitere Verordnungsermächtigungen (vom 01.04.2012)
... 2a. (aufgehoben) 3. für die Berechnung der Marktprämie nach § 33g die Höhe der Managementprämie („PM") abweichend von den Nummern 2.1.2, ... für diesen Strom die Vergütung nach § 16 oder die Marktprämie nach § 33g ganz oder teilweise in Anspruch genommen werden kann, bb) unter welchen ...
§ 66 EEG Übergangsbestimmungen (vom 01.04.2012)
... Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird. 10. Die §§ 33a bis 33g sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei der Berechnung der Marktprämie nach § ... sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei der Berechnung der Marktprämie nach § 33g der anzulegende Wert nach § 33h die Höhe der Vergütung in Cent pro Kilowattstunde ... a) der Vergütungsanspruch oder der Anspruch auf die Marktprämie nach § 33g für Anlagen, die mit einer technischen Einrichtung nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 ...
Anlage 4 EEG Höhe der Marktprämie (vom 01.04.2012)
... Anlage ist: - „MP" die Höhe der Marktprämie im Sinne des § 33g Absatz 2 in Cent pro Kilowattstunde, - „EV" der anzulegende Wert nach ... in Cent pro Kilowattstunde. 1.2 Die Höhe der Marktprämie nach § 33g („MP") in Cent pro Kilowattstunde direkt vermarkteten und tatsächlich ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien
G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1754
Artikel 1 SolarFördÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... a) der Vergütungsanspruch oder der Anspruch auf die Marktprämie nach § 33g für Anlagen, die mit einer technischen Einrichtung nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 ...
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255
Artikel 1 EENG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 25.11.2011)
... Abschnitt 2 Prämien für die Direktvermarktung § 33g Marktprämie § 33h Anzulegender Wert bei der Marktprämie ... werden. Dies gilt nicht für abweichende vertragliche Vereinbarungen zu den §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie zu den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, ... 1. als Direktvermarktung zum Zweck der Inanspruchnahme der Marktprämie nach § 33g oder 2. als Direktvermarktung zum Zweck der Verringerung der EEG-Umlage durch ein ... Die Rechtsfolgen von Verstößen gegen die Absätze 1 und 2 richten sich nach § 33g Absatz 3 und § 39 Absatz 2. § 33d Wechsel zwischen verschiedenen Formen ... und Anlagenbetreibern gegen Absatz 1 Nummer 1 und 2, Absatz 2 oder 4 richten sich nach § 33g Absatz 3 und § 39 Absatz 2. Für die Dauer der dort jeweils genannten Rechtsfolgen sind ... Im Übrigen richten sich die Rechtsfolgen von Verstößen gegen Absatz 1 nach § 33g Absatz 3 und § 39 Absatz 2. Abschnitt 2 Prämien für die ... Absatz 2. Abschnitt 2 Prämien für die Direktvermarktung § 33g Marktprämie (1) Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber können für ... ferner zur Vergütung der Prämien verpflichtet, die Netzbetreiber nach den §§ 33g und 33i gezahlt haben. (2) Netzbetreiber sind verpflichtet, vermiedene Netzentgelte ... §§ 16 bis 18 vorgesehene Vergütung oder eine höhere als in den §§ 33g und 33i vorgesehene Prämie, ist er zur Rückforderung des Mehrbetrages verpflichtet. Der ... 33 Absatz 2 zu speichern, 3. die Zahlungen von Prämien nach den §§ 33g und 33i zu speichern, 4. die Strommengen nach Nummer 1 unverzüglich untereinander ... § 34 abgenommen und nach § 16 oder § 35 vergütet oder nach den §§ 33g und 33i prämiert sowie nach Absatz 1 vorläufig ausgeglichen haben, und den Anteil dieser ... geleisteten Vergütungszahlungen nach § 16, die Prämien nach den §§ 33g und 33i, die von den Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreibern erhaltenen Meldungen nach § ... diesen Strom weder eine Vergütung nach § 16 noch eine Marktprämie nach § 33g in Anspruch genommen werden. (3) Solange im Rahmen einer gemeinsamen Projektumsetzung ... der betreffenden Anlage weder eine Vergütung nach § 16 noch eine Prämie nach § 33g oder § 33i in Anspruch genommen werden. (4) Unbeschadet des § 62 Absatz 1 ... entfällt der Anspruch, 2. der Anspruch auf die Marktprämie nach § 33g entfällt, 3. der Strom darf nicht für die Berechnung der Strommengen nach ... Clearingstelle ist die Klärung von Fragen und Streitigkeiten zur Anwendung der §§ 3 bis 33i, 45, 46, 56 und 66 sowie der hierzu auf Grund dieses Gesetzes erlassenen ... die Vergütungen nach den §§ 16 bis 33 sowie die Prämien nach den §§ 33g und 33i berechnet werden und hierbei die Saldierungen nach § 35 Absatz 3 berücksichtigt ... nach Buchstabe c, 3. für die Berechnung der Marktprämie nach § 33g die Höhe der Managementprämie („PM") abweichend von den Nummern 2.1.2, ... für diesen Strom die Vergütung nach § 16 oder die Marktprämie nach § 33g ganz oder teilweise in Anspruch genommen werden kann, bb) unter welchen ... und der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird. 10. Die §§ 33a bis 33g sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei der Berechnung der Marktprämie nach § ... sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei der Berechnung der Marktprämie nach § 33g der anzulegende Wert nach § 33h die Höhe der Vergütung in Cent pro Kilowattstunde ... Anlage ist: - „MP" die Höhe der Marktprämie im Sinne des § 33g Absatz 2 in Cent pro Kilowattstunde, - „EV" der anzulegende Wert nach ... in Cent pro Kilowattstunde. 1.2 Die Höhe der Marktprämie nach § 33g („MP") in Cent pro Kilowattstunde direkt vermarkteten und tatsächlich ...
Artikel 2 EENG Änderung der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus
... Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, 1a. Zahlungen von Prämien nach § 33g oder § 33i oder § 35 Absatz 1a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, 2. ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Managementprämienverordnung (MaPrV)
V. v. 02.11.2012 BGBl. I S. 2278; aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
§ 1 MaPrV Anwendungsbereich
... Verordnung regelt für die Berechnung der Marktprämie nach § 33g Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur weiteren Verbesserung der Marktintegration des ...
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