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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2014 aufgehoben
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§ 64g - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Artikel 1 G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074 (Nr. 49); aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 754-22 Energieversorgung
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Geltung ab 01.01.2009; FNA: 754-22 Energieversorgung
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§ 64g Verordnungsermächtigung zu Vergütungsbedingungen auf Konversionsflächen
1Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Vergütungsbedingungen von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung abweichend von § 32 Absatz 1 und unter Berücksichtigung energiewirtschaftlicher, netztechnischer, naturschutzfachlicher und finanzieller Belange zu verbessern und hierbei insbesondere einen angemessenen Vergütungssatz ab einer installierten Leistung von mehr als 10 Megawatt für Anlagen auf geeigneten Flächen festzulegen. 2Zu diesem Zweck können in der Verordnung auch die geeigneten Flächen festgelegt werden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien G. v. 17. August 2012 BGBl. I S. 1754 m.W.v. 1. April 2012
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Frühere Fassungen von § 64g EEG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.04.2012 (23.08.2012) | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien vom 17.08.2012 BGBl. I S. 1754 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 64g EEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 64g EEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 64h EEG Gemeinsame Vorschriften für die Verordnungsermächtigungen (vom 01.04.2012)
... Die Rechtsverordnungen auf Grund von den §§ 64a, 64b, 64c, 64d, 64f und 64g bedürfen der Zustimmung des Bundestages. Abweichend von Satz 1 bedürfen ... mit ihr befasst, gilt im Fall der §§ 64a, 64b, 64c, 64f Nummer 1, 2, 3 und 7 und § 64g seine Zustimmung zu der unveränderten Rechtsverordnung als erteilt. (3) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien
G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1754
Artikel 1 SolarFördÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie". c) Die Angabe zu § 64g wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 64g ... Die Angabe zu § 64g wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 64g Verordnungsermächtigung zu Vergütungsbedingungen auf Konversionsflächen ... 21. § 64f Nummer 2a wird aufgehoben. 22. Nach § 64f wird folgender § 64g eingefügt: „§ 64g Verordnungsermächtigung zu ... 22. Nach § 64f wird folgender § 64g eingefügt: „§ 64g Verordnungsermächtigung zu Vergütungsbedingungen auf Konversionsflächen ... auch die geeigneten Flächen festgelegt werden." 23. Der bisherige § 64g wird § 64h und wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe ...
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255
Artikel 1 EENG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 25.11.2011)
... Anlagenregister § 64f Weitere Verordnungsermächtigungen § 64g Gemeinsame Vorschriften für die Verordnungsermächtigungen". m) Nach der ... Absatz 4" durch die Angabe „§ 64d" ersetzt. 41. Die §§ 64 bis 66 werden durch folgende §§ 64 bis 66 ersetzt: „§ 64 ... 64d" ersetzt. 41. Die §§ 64 bis 66 werden durch folgende §§ 64 bis 66 ersetzt: „§ 64 Verordnungsermächtigung zu ... zu Anlage 3 Vorschriften zur Ermittlung und Anwendung des Referenzertrages. § 64g Gemeinsame Vorschriften für die Verordnungsermächtigungen (1) Die ...
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