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Zitierungen von § 37 EEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 EEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 41 EEG Unternehmen des produzierenden Gewerbes (vom 01.04.2012)
... Stromanteil über 1 bis einschließlich 10 Gigawattstunden auf 10 Prozent der nach § 37 Absatz 2 ermittelten EEG-Umlage begrenzt, c) für den Stromanteil über 10 bis ... über 10 bis einschließlich 100 Gigawattstunden auf 1 Prozent der nach § 37 Absatz 2 ermittelten EEG-Umlage begrenzt und d) für den Stromanteil über 100 ... Stromkosten zur Bruttowertschöpfung mehr als 20 Prozent betragen hat, wird die nach § 37 Absatz 2 ermittelte EEG-Umlage auf 0,05 Cent je Kilowattstunde begrenzt. Die ...
§ 45 EEG Grundsatz (vom 01.01.2012)
... sind verpflichtet, einander die für den bundesweiten Ausgleich nach den §§ 34 bis 39 jeweils erforderlichen Daten, insbesondere die in den §§ 46 bis 50 genannten, ...
§ 52 EEG Information der Öffentlichkeit (vom 01.01.2012)
... sind verpflichtet, die nach § 35 Absatz 1 vergüteten und nach § 37 Absatz 1 vermarkteten Strommengen nach Maßgabe der Ausgleichsmechanismusverordnung auf einer ...
§ 66 EEG Übergangsbestimmungen (vom 01.04.2012)
... im Jahr 2012 erstmals Anträge stellen, weil sie auf Grund der Regelung in § 37 Absatz 3 Nummer 2 erstmals zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet sind, werden von den ... schon vor dem 1. September 2011 in Betrieb genommen wurde, gilt für den Strom § 37 Absatz 6 in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung anstelle des § 37 Absatz 3.  ... den Strom § 37 Absatz 6 in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung anstelle des § 37 Absatz 3. (16) Die EEG-Umlage verringert sich unbeschadet des § 39 für ... für die bereits vor dem 1. September 2011 die Pflicht zur Vergütung nach § 37 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember ... in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung entsprechend. (22) § 37 Absatz 5 ist nicht auf Geldschulden anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2011 fällig geworden ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien
G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1754
Artikel 7 SolarFördÄndG Inkrafttreten
... in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 10 und in Nummer 14 die Absätze 3 und 4 des § 37 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 11.08.2010 BGBl. I S. 1170
Artikel 1 1. EEGÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... als hätte das Elektrizitätsversorgungsunternehmen die für das Jahr 2007 nach § 37 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 zu zahlende Vergütung anteilig an das Unternehmen ... wenn das Elektrizitätsversorgungsunternehmen die für das Jahr 2009 nach § 37 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 zu zahlende Vergütung anteilig an das Unternehmen ...

Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE)
G. v. 12.04.2011 BGBl. I S. 619
Artikel 1 EAG EE Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... „33,0 Cent" durch die Angabe „21,56 Cent" ersetzt. 3d. § 37 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die Pflicht zur Vergütung nach ... vor dem 1. Januar 2012 an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher geliefert haben, ist § 37 Absatz 1 Satz 2 in der bis zum 30. April 2011 geltenden Fassung anzuwenden."  ...

Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien
G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1754
Artikel 1 SolarFördÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... aller Übertragungsnetzbetreiber dem Durchschnittswert entspricht." 14. § 37 Absatz 3 wird durch die folgenden Absätze 3 bis 5 ersetzt:  ... in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung entsprechend. (22) § 37 Absatz 5 ist nicht auf Geldschulden anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2011 fällig geworden ...

Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074, 2009 BGBl. I S. 371
Artikel 6 EENeuRegG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes (vom 01.01.2009)
... Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 9 angefügt: „9. § 37 Abs. 1 und 2, § 53 Abs. 2 und 3, §§ 54, 55 Abs. 2 und 3 sowie § 56 des ...

Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255
Artikel 1 EENG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 25.11.2011)
... Netzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern". i) Die Angabe zu § 37 wird wie folgt gefasst: „§ 37 Vermarktung und EEG-Umlage".  ... i) Die Angabe zu § 37 wird wie folgt gefasst: „§ 37 Vermarktung und EEG-Umlage". j) Die Angabe zu § 39 wird wie folgt ... (5) § 22 gilt entsprechend." 20. Die §§ 35 bis 39 werden wie folgt gefasst: „§ 35 Ausgleich zwischen Netzbetreibern ... Netzbetreiber eine Strommenge abnehmen, die dem Durchschnittswert entspricht. § 37 Vermarktung und EEG-Umlage (1) Die Übertragungsnetzbetreiber müssen selbst ... Stromanteil über 1 bis einschließlich 10 Gigawattstunden auf 10 Prozent der nach § 37 Absatz 2 ermittelten EEG-Umlage begrenzt, c) für den Stromanteil über 10 ... über 10 bis einschließlich 100 Gigawattstunden auf 1 Prozent der nach § 37 Absatz 2 ermittelten EEG-Umlage begrenzt und d) für den Stromanteil über ... Stromkosten zur Bruttowertschöpfung mehr als 20 Prozent betragen hat, wird die nach § 37 Absatz 2 ermittelte EEG-Umlage auf 0,05 Cent je Kilowattstunde begrenzt. Die Nachweise ... b und Absatz 3" ersetzt. c) In Absatz 3 wird die Angabe „aus § 37 " durch die Wörter „auf Zahlung der EEG-Umlage" ersetzt. 24. § ... sind verpflichtet, die nach § 35 Absatz 1 vergüteten und nach § 37 Absatz 1 vermarkteten Strommengen nach Maßgabe der Ausgleichsmechanismusverordnung auf einer ... im Jahr 2012 erstmals Anträge stellen, weil sie auf Grund der Regelung in § 37 Absatz 3 Nummer 2 erstmals zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet sind, werden von den ... schon vor dem 1. September 2011 in Betrieb genommen wurde, gilt für den Strom § 37 Absatz 6 in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung anstelle des § 37 Absatz 3.  ... den Strom § 37 Absatz 6 in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung anstelle des § 37 Absatz 3. (16) Die EEG-Umlage verringert sich unbeschadet des § 39 für ... für die bereits vor dem 1. September 2011 die Pflicht zur Vergütung nach § 37 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember ...
Artikel 2 EENG Änderung der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus
... EEG-Umlage (1) Die Übertragungsnetzbetreiber berechnen die EEG-Umlage nach § 37 Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes transparent aus 1. der Differenz zwischen ... (6) Entstehen in Folge von Abweichungen zwischen den monatlichen Abschlagszahlungen nach § 37 Absatz 2 Satz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und der Endabrechnung nach § 48 Absatz 2 ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung
V. v. 19.02.2013 BGBl. I S. 310
Artikel 1 2. AusglMechAVÄndV
... Übertragungsnetzbetreiber den etwaigen Bonus im Rahmen der Ermittlung der Umlage nach § 37 Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Umlage) als prognostizierte Ausgabenposition nach ...