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Zitierungen von § 41 EEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41 EEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 40 EEG Grundsatz (vom 01.01.2012)
... hohem Stromverbrauch oder Schienenbahnen sind, weitergegeben wird, entsprechend der §§ 41 und 42. Die Begrenzung erfolgt, um die Stromkosten dieser Unternehmen zu senken und so ...
§ 42 EEG Schienenbahnen (vom 01.01.2012)
... für den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr des Unternehmens. § 41 Absatz 2 und 2a gilt ...
§ 43 EEG Antragsfrist und Entscheidungswirkung (vom 01.01.2012)
... Der Antrag nach § 40 Abs. 1 in Verbindung mit § 41 oder § 42 einschließlich der vollständigen Antragsunterlagen ist jeweils zum 30. ... bei der Berechnung des Verhältnisses der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung nach § 41 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und Absatz 3 außer Betracht. (2) Neu ... außer Betracht. (2) Neu gegründete Unternehmen im Sinne des § 41 Abs. 2a können den Antrag abweichend von Absatz 1 Satz 1 bis zum 30. September des laufenden ...
§ 54 EEG Stromkennzeichnung entsprechend der EEG-Umlage (vom 01.09.2011)
... und Letztverbrauchern, deren Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage nach den §§ 40 bis 43 begrenzt ist, zusätzlich zu dem Gesamtenergieträgermix einen gesonderten nach den ...
§ 63a EEG Gebühren und Auslagen (vom 01.04.2012)
... und Ausfuhrkontrolle im Zusammenhang mit der Begrenzung der EEG-Umlage nach den §§ 40 bis ...
§ 66 EEG Übergangsbestimmungen (vom 01.04.2012)
... Erneuerbare-Energien-Gesetz in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung. (13) § 41 findet für die Antragstellung im Jahr 2012 mit folgenden Maßgaben Anwendung: ... 2 erstmals zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet sind, werden von den Anforderungen des § 41 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c befreit. 2. Für Unternehmen mit einem Stromverbrauch ... Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mindestens 10 Gigawattstunden gilt anstelle des § 41 Absatz 1 Nummer 2 § 41 Absatz 1 Nummer 4 in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung. ... von mindestens 10 Gigawattstunden gilt anstelle des § 41 Absatz 1 Nummer 2 § 41 Absatz 1 Nummer 4 in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung. (13a) § 41 Absatz ... § 41 Absatz 1 Nummer 4 in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung. (13a) § 41 Absatz 5 Satz 3 und 4 gilt nicht für selbständige Unternehmensteile, bei denen der ... für selbständige Unternehmensteile, bei denen der Anteil der Strommenge nach § 41 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung oder die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 11.08.2010 BGBl. I S. 1170
Artikel 1 1. EEGÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... bei der Ermittlung des Verhältnisses der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung nach § 41 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 so gestellt, als hätte das ... das Jahr 2010 gilt dies mit Bezug auf das Jahr 2008 entsprechend. Die Anforderung nach § 41 Absatz 1 Nummer 3 gilt als erfüllt, wenn das Elektrizitätsversorgungsunternehmen die ... weitergereicht und das Unternehmen diese Forderung beglichen hat. Die Anforderung nach § 41 Absatz 1 Nummer 4 gilt mit der Maßgabe, dass eine Zertifizierung spätestens bis zum 30. ...
Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien
G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1754
Artikel 1 SolarFördÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... ist ein einheitliches Datenformat vorzusehen." 15a. In § 41 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „oder eines vereidigten Buchprüfers" durch ... und Ausfuhrkontrolle im Zusammenhang mit der Begrenzung der EEGUmlage nach den §§ 40 bis 43." 21. § 64f Nummer 2a wird aufgehoben. 22. Nach § 64f ...
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255
Artikel 1 EENG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 25.11.2011)
... Satz 1 ganz oder teilweise nicht erfüllt sind." 21. Die §§ 40 und 41 werden wie folgt gefasst: „§ 40 Grundsatz Das Bundesamt ... hohem Stromverbrauch oder Schienenbahnen sind, weitergegeben wird, entsprechend der §§ 41 und 42. Die Begrenzung erfolgt, um die Stromkosten dieser Unternehmen zu senken und so ihre ... der Gesamtheit der Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher vereinbar ist. § 41 Unternehmen des produzierenden Gewerbes (1) Bei einem Unternehmen des produzierenden ... der Verbrauchsstellen für den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr des Unternehmens. § 41 Absatz 2 und 2a gilt entsprechend." 23. § 43 wird wie folgt geändert: ... und Letztverbrauchern, deren Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage nach den §§ 40 bis 43 begrenzt ist, zusätzlich zu dem Gesamtenergieträgermix einen gesonderten nach den ... Erneuerbare-Energien-Gesetz in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung. (13) § 41 findet für die Antragstellung im Jahr 2012 mit folgenden Maßgaben Anwendung: ... 2 erstmals zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet sind, werden von den Anforderungen des § 41 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c befreit. 2. Für Unternehmen mit einem ... Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mindestens 10 Gigawattstunden gilt anstelle des § 41 Absatz 1 Nummer 2 § 41 Absatz 1 Nummer 4 in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung. ... von mindestens 10 Gigawattstunden gilt anstelle des § 41 Absatz 1 Nummer 2 § 41 Absatz 1 Nummer 4 in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung. (13a) § 41 ... 41 Absatz 1 Nummer 4 in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung. (13a) § 41 Absatz 5 Satz 3 und 4 gilt nicht für selbständige Unternehmensteile, bei denen der ... für selbständige Unternehmensteile, bei denen der Anteil der Strommenge nach § 41 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung oder die ...
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