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Zitierungen von § 51 EEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 EEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 61 EEG Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 01.04.2012)
... die die Voraussetzungen nach § 39 erfüllen, 3. die Daten nach § 51 übermittelt sowie nach § 52 veröffentlicht werden, 4. Dritten die ...
§ 64e EEG Verordnungsermächtigung zum Anlagenregister (vom 01.01.2012)
... Privatrechts aa) die Daten an die Bundesnetzagentur und nach Maßgabe des § 51 Absatz 3 Satz 2 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie ... zu den Übermittlungs- und Veröffentlichungspflichten nach den §§ 45 bis 51 ; hierbei kann insbesondere geregelt werden, a) in welchem Umfang Daten, die in dem ... werden, ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung nicht mehr nach den §§ 45 bis 52 übermittelt und veröffentlicht werden müssen, b) in welchem ... und veröffentlicht werden müssen, b) in welchem Umfang § 51 Absatz 2 auch für Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber gilt, die Strom in den Formen ... § 33b Nummer 1 oder Nummer 3 direkt vermarkten, oder unter welchen Voraussetzungen § 51 Absatz 2 nicht für Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber gilt, die Strom in der Form ...
§ 66 EEG Übergangsbestimmungen (vom 01.04.2012)
... Anlage maßgeblichen Fassung tritt. § 16 Absatz 5, die §§ 17 und 51 Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung sind ab ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255
Artikel 1 EENG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 25.11.2011)
... 320 Absatz 2 und § 323 des Handelsgesetzbuches entsprechend." 29. § 51 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 48 Abs. 2 ... die die Voraussetzungen nach § 39 erfüllen, 3. die Daten nach § 51 übermittelt sowie nach § 52 veröffentlicht werden, 4. Dritten die ... aa) die Daten an die Bundesnetzagentur und nach Maßgabe des § 51 Absatz 3 Satz 2 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie ... zu den Übermittlungs- und Veröffentlichungspflichten nach den §§ 45 bis 51 ; hierbei kann insbesondere geregelt werden, a) in welchem Umfang Daten, die in dem ... werden, ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung nicht mehr nach den §§ 45 bis 52 übermittelt und veröffentlicht werden müssen, b) in welchem ... und veröffentlicht werden müssen, b) in welchem Umfang § 51 Absatz 2 auch für Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber gilt, die Strom in den Formen ... § 33b Nummer 1 oder Nummer 3 direkt vermarkten, oder unter welchen Voraussetzungen § 51 Absatz 2 nicht für Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber gilt, die Strom in der Form ... die jeweilige Anlage maßgeblichen Fassung tritt. § 16 Absatz 5, die §§ 17 und 51 Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung sind ab ...
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