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Artikel 6 - Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (EENeuRegG k.a.Abk.)
Artikel 6 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 6 hat 1 frühere Fassung, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2009 UKlaG § 2
In § 2 Abs. 2 des Unterlassungsklagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 (BGBl. I S. 3422, 4346), das zuletzt durch Artikel 19 Abs. 5 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840), dieses wiederum geändert durch Artikel 6 Nr. 5 des Gesetzes vom 12. Juni 2008 (BGBl. I S. 1000), wird in Nummer 8 der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 9 angefügt:
Text in der Fassung der Berichtigung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften B. v. 9. Februar 2009 BGBl. I S. 371 m.W.v. 1. Januar 2009
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Frühere Fassungen von Artikel 6 Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2009 (13.02.2009) | Berichtigung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften vom 09.02.2009 BGBl. I S. 371 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 EENeuRegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EENeuRegG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Berichtigung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
B. v. 09.02.2009 BGBl. I S. 371
Berichtigung EENeuRegGBer
... vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074) ist wie folgt zu berichtigen: In Artikel 6 werden die Angabe „Nummer 7" durch die Angabe „Nummer 8" und die Angabe ...
Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2319
Artikel 2 HeimRNG Änderung anderer Gesetze
... Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 (BGBl. I S. 3422, 4346), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074; 2009 I S. 371) geändert worden ist, wird ...
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