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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.04.2013 aufgehoben
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Artikel 8 - Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten (SoldErnAnO k.a.Abk.)
A. v. 16.10.2008 BGBl. I S. 2110 (Nr. 49); aufgehoben durch Artikel 10 A. v. 25.04.2013 BGBl. I S. 954
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 51-1-13-8 Rechtsstellung der Soldaten
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Geltung ab 01.01.2009; FNA: 51-1-13-8 Rechtsstellung der Soldaten
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Artikel 8 Beförderungen und Entlassungen
(1) Reservistinnen und Reservisten im Sinne dieses Artikels sind auch Soldatinnen und Soldaten in anderen als den in Abschnitt 2 genannten Wehrdienstverhältnissen.
(2) Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr darf zu Dienstgraden bis zum Oberstleutnant befördern. Dies gilt auch für die Verleihung vorläufiger und zeitweiliger Dienstgrade nach § 5 Abs. 3, § 22 Abs. 5 und § 43 Abs. 3 der Soldatenlaufbahnverordnung.
(3) Reservistinnen und Reservisten werden durch ihren Übungstruppenteil entlassen. Als Leiterin oder Leiter eines Truppenteils eingesetzte Reservistinnen und Reservisten werden durch die nächsthöhere Dienststelle entlassen. In ein Reservewehrdienstverhältnis berufene Reservistinnen und Reservisten entlässt das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Text in der Fassung der I. Vierte Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten A. v. 26. Oktober 2012 BGBl. I S. 2280 m.W.v. 1. Dezember 2012
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Frühere Fassungen von Artikel 8 Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.12.2012 | I. Vierte Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten vom 26.10.2012 BGBl. I S. 2280 |
aktuell vorher | 01.07.2011 | I. Dritte Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten vom 20.06.2011 BGBl. I S. 1198 |
aktuell | vor 01.07.2011 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Artikel 8 Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 SoldErnAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SoldErnAnO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten
A. v. 20.06.2011 BGBl. I S. 1198
I. 3. SoldErnAnOÄndAO
... Wehrdienst nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes leisten" ersetzt. 3. Artikel 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst: ...
Vierte Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten
A. v. 26.10.2012 BGBl. I S. 2280
I. 4. SoldErnAnOÄndAO
... Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr" ersetzt. 3. Artikel 8 wird wie folgt gefasst: „Artikel 8 Beförderungen und Entlassungen ... ersetzt. 3. Artikel 8 wird wie folgt gefasst: „Artikel 8 Beförderungen und Entlassungen (1) Reservistinnen und Reservisten im Sinne dieses ...
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