Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2018 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 10 - Diamantschleifer-Ausbildungsverordnung (DiamantAusbV)
V. v. 20.11.1989 BGBl. I S. 2033; aufgehoben durch § 31 V. v. 17.05.2018 BGBl. I S. 636
Geltung ab 01.08.1990; FNA: 806-21-1-155 Berufliche Bildung
|
Geltung ab 01.08.1990; FNA: 806-21-1-155 Berufliche Bildung
|
§ 10 Übergangsregelung
§ 10 wird in 1 Vorschrift zitiert
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.
Anzeige
Zitierungen von § 10 DiamantAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 DiamantAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DiamantAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 DiamantAusbV Aufhebung von Vorschriften
... für den Ausbildungsberuf Diamantschleifer/Diamantschleiferin, sind vorbehaltlich des § 10 nicht mehr ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/843/a11303.htm