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Artikel 2 - Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie (EUBekSexAusbKindUG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 5. November 2008 StPO § 100a, § 255a

Die Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2008 (BGBl. I S. 1212), wird wie folgt geändert:

1.
In § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe g wird das Wort „kinderpornographischer" durch die Wörter „kinder- und jugendpornographischer" ersetzt und nach der Angabe „§ 184b Abs. 1 bis 3," die Angabe „§ 184c Abs. 3," eingefügt.

2.
In § 255a Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „184f" durch die Angabe „184g" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EUBekSexAusbKindUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EUBekSexAusbKindUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

SIS-II-Gesetz
G. v. 06.06.2009 BGBl. I S. 1226, 2013 I 727; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2632
Artikel 4 SIS-II-G Änderung der Strafprozessordnung
... Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2149) geändert worden ist, wird wie folgt ...