Artikel 4 - Achte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen (8. WeinRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Zweiten und der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Genehmigung für Neuanpflanzungen von Rebflächen


Artikel 4 ändert mWv. 14. November 2008 2. RebflAnpflVÄndV Artikel 2, 3. RebflAnpflVÄndV Artikel 2

Es werden aufgehoben:

1.
Artikel 2 Abs. 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Genehmigung für Neuanpflanzungen von Rebflächen vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 918) und

2.
Artikel 2 Abs. 2 der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Genehmigung für Neuanpflanzungen von Rebflächen vom 23. Juli 2008 (BAnz. S. 2741).



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