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§ 1 - Therapieallergene-Verordnung (ThAllergeneV k.a.Abk.)
V. v. 07.11.2008 BGBl. I S. 2177 (Nr. 51)
Geltung ab 14.11.2008; FNA: 2121-51-50 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Geltung ab 14.11.2008; FNA: 2121-51-50 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 1 Zulassungspflicht
§ 1 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes über die Zulassung der Arzneimittel werden auf Therapieallergene ausgedehnt, die für einzelne Personen auf Grund einer Rezeptur aus vorgefertigten Gebinden hergestellt werden und eines oder mehrere der im Anhang aufgeführten Allergene enthalten.
Zitierungen von § 1 Therapieallergene-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ThAllergeneV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ThAllergeneV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 ThAllergeneV Staatliche Chargenprüfung
... 32 des Arzneimittelgesetzes wird auf Therapieallergene nach § 1 mit der Maßgabe angewandt, dass Gegenstand der staatlichen Chargenprüfung und Freigabe ...
§ 3 ThAllergeneV Übergangsvorschrift
... Therapieallergene nach § 1 , die bei Inkrafttreten dieser Verordnung hergestellt werden, dürfen bis zur Entscheidung ... mit den festgelegten Spezifikationen, vorzulegen. (2) Therapieallergene nach § 1 , die bei Inkrafttreten dieser Verordnung hergestellt werden und für die keine Zulassung ... gestellt wird. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Therapieallergene nach § 1 , die bei Inkrafttreten dieser Verordnung hergestellt werden, unterliegen ab dem ersten Tag des ...
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