Berichtigung - Berichtigung der Samenverordnung (SamEnVBer k.a.Abk.)

B. v. 04.11.2008 BGBl. I S. 2181 (Nr. 51); Geltung ab 14.11.2008

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 14. November 2008 SamEnV Eingangsformel

Die Samenverordnung vom 14. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2053) ist wie folgt zu berichtigen:

Die Eingangsformel ist wie folgt zu fassen:

„Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet

-
auf Grund des § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c und d sowie Nr. 2 Buchstabe b und c, § 18 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4, 8 und 9 des Tierzuchtgesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3294) sowie

-
auf Grund des § 79a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Nr. 1, 7 und 13 des Tierseuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260, 3588):".



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