Tools:
Update via:
Zitierungen von § 7 1. FlGDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 1. FlGDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. FlGDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 1. FlGDV Preisfeststellung (vom 04.10.2011)
... elektronisch zu erfolgen hat. Im Falle der Erhebung von Zwischenmeldungen nach § 7 Abs. 1 Satz 3 sind der Bundesanstalt unverzüglich Zwischenberichte zu erstatten. ...
§ 12 1. FlGDV Ordnungswidrigkeiten (vom 23.04.2021)
... 5. entgegen § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1, 4 Satz 1 oder Abs. 5 Satz 1 oder 2 oder § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2 Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet oder ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet oder 6. entgegen § 7 Absatz 4 Satz 1 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht. ...
Zitat in folgenden Normen
Agrarstatistikgesetz (AgrStatG)
neugefasst durch B. v. 17.12.2009 BGBl. I S. 3886; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 14.11.2022 BGBl. I S. 2030
§ 93 AgrStatG Auskunftspflicht (vom 19.11.2022)
... die Erhebung nach § 59, die für die Preismeldung für Schlachtkörper nach § 7 Abs. 1 der Ersten Fleischgesetz-Durchführungsverordnung zuständigen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung
V. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 814
Artikel 1 1. FlGDVÄndV Änderung der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung
... 2 wird nach dem Wort „je" die Angabe „100" eingefügt. 3. Dem § 7 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Erhält ein Schlachtbetrieb nach ... ersetzt. c) Folgende Nummer 6 wird angefügt: „6. entgegen § 7 Absatz 4 Satz 1 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für tierische Erzeugnisse
V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 342
Artikel 1 TierErzMORÄndV Änderung der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung
... gewogenen Durchschnitte der Auszahlungspreise an die Lieferanten sind." 2. In § 7 Absatz 1 Satz 2 werden nach den Wörtern „Sie sind" die Wörter „im Fall des § 6 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8445/v157155.htm