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§ 3 - Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung (RindHKlV)
Artikel 3 V. v. 12.11.2008 BGBl. I S. 2186, 2196 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 342
Geltung ab 19.11.2008; FNA: 7849-2-1-10 Handelsklassen, Qualitätsnormen
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Geltung ab 19.11.2008; FNA: 7849-2-1-10 Handelsklassen, Qualitätsnormen
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§ 3 Kennzeichnung
(1) 1Klassifizierte Rinderschlachtkörper sind vom Klassifizierer deutlich lesbar durch Stempelaufdruck oder durch von der Landesbehörde anerkannte, ohne Beschädigung nicht entfernbare Etiketten nach Artikel 8 Absatz 1, 2a, 3a sowie 4 und 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1182 der Kommission vom 20. April 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Handelsklassenschemata der Union für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen und zur Meldung der Marktpreise für bestimmte Kategorien von Schlachtkörpern und lebenden Tieren (ABl. L 171 vom 4.7.2017, S. 74) in folgender Reihenfolge zu kennzeichnen:
- 1.
- Buchstabe der Kategoriebezeichnung,
- 2.
- Buchstabe der Fleischigkeitsklasse und Zeichen der Untergruppe und
- 3.
- Ziffer der Fettklasse und Zeichen der Untergruppe.
(2) Zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Kennzeichnungselementen ist der Schlachtkörper mit dem Schlachtdatum und dem Schlachtgewicht zu kennzeichnen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften V. v. 4. Januar 2019 BGBl. I S. 2 m.W.v. 23. Januar 2019
Frühere Fassungen von § 3 RindHKlV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 23.01.2019 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften vom 04.01.2019 BGBl. I S. 2 |
aktuell vorher | 27.06.2014 | Artikel 2 Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Verordnungen vom 17.06.2014 BGBl. I S. 793 |
aktuell vorher | 04.10.2011 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften vom 26.09.2011 BGBl. I S. 1914 |
aktuell | vor 04.10.2011 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 RindHKlV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 RindHKlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RindHKlV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Rindfleischetikettierungsverordnung (RiFlEtikettV)
Artikel 1 V. v. 30.06.2009 BGBl. I S. 1715; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 342
§ 9a RiFlEtikettV Etikettierung von Schlachtkörpern von weniger als zwölf Monate alten Rindern (vom 01.08.2015)
... Rindern sind vom Marktteilnehmer unmittelbar nach der Schlachtung nach Maßgabe des § 3 der Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung zu ...
§ 10 RiFlEtikettV Ordnungswidrigkeiten (vom 08.11.2024)
... aufbewahrt, 3. bis 8. (aufgehoben) 9. entgegen § 9a in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 der Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung einen Schlachtkörper nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.09.2011 BGBl. I S. 1914
Artikel 1 HdlKlRÄndV Änderung der Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung
... 1" durch die Angabe „§ 1 Absatz 1" ersetzt. 3. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Kennzeichnung (1) Klassifizierte ... 1 Absatz 1" ersetzt. 3. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Kennzeichnung (1) Klassifizierte Rinderschlachtkörper sind vom Klassifizierer ... 2 Unterabsatz 1 oder Absatz 3 Unterabsatz 1 oder Unterabsatz 2, jeweils in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 oder Absatz 3 dieser Verordnung, einen Rinderschlachtkörper ...
Verordnung zur Änderung der Rindfleischetikettierungsverordnung und der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung
V. v. 17.02.2011 BGBl. I S. 266
Artikel 1 RiFlEtikettVuaÄndV Änderung der Rindfleischetikettierungsverordnung
... Rindern sind vom Marktteilnehmer unmittelbar nach der Schlachtung nach Maßgabe des § 3 der Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung zu kennzeichnen. § 9b ... Nummern 9 und 10 angefügt: „9. entgegen § 9a in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 der Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung einen ...
Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.06.2014 BGBl. I S. 793
Artikel 2 EiuFleischHRÄndV Änderung der Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung
... die zum Schlachtzeitpunkt mindestens acht Monate alt waren" ersetzt. 2. In § 3 Absatz 3 werden die Wörter „Schlachtkörper nicht ausgewachsener Rinder" durch ...
Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2019 BGBl. I S. 2
Artikel 1 EiFlRÄndV Änderung der Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung
... korrekt ist." c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4. 2. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Kennzeichnung (1) Klassifizierte ... Absatz 3 wird Absatz 4. 2. § 3 wird wie folgt gefasst: „ § 3 Kennzeichnung (1) Klassifizierte Rinderschlachtkörper sind vom Klassifizierer ...
Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.03.2022 BGBl. I S. 428
Artikel 4 MORÄndV Änderung der Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung
... (ABl. L 437 vom 28.12.2020, S. 1) geändert worden ist," ersetzt. 2. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Datenverarbeitung und ...
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