Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Passverordnung und der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (1. PassVuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Abs. 6 Satz 1 und des § 6a Abs. 3 Satz 1 des Passgesetzes, von denen § 4 Abs. 6 Satz 1 durch Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe c des Gesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1566) geändert worden ist und § 6a Abs. 3 Satz 1 durch Artikel 1 Nr. 6 des Gesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1566) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung:



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