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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Passverordnung und der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (1. PassVuaÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Passverordnung
Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 19. November 2008 PassV Anlage 1, Anlage 1a, Anlage 4, Anlage 5
Die Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Vorsatz und Passkartenrückseite des in der Anlage 1 zu § 1 enthaltenen Passmusters wird durch das im Anhang befindliche Passmuster: Reisepass (32 Seiten) ersetzt.
- 2.
- Vorsatz und Passkartenrückseite des in der Anlage 1a zu § 1 enthaltenen Passmusters wird durch das im Anhang befindliche Passmuster: Reisepass (48 Seiten) ersetzt.
- 3.
- Vorsatz und Passkartenrückseite des in der Anlage 4 zu § 4 Abs. 1 enthaltenen Passmusters wird durch das im Anhang befindliche Passmuster: Dienstpass ersetzt.
- 4.
- Vorsatz und Passkartenrückseite des in der Anlage 5 zu § 4 Abs. 2 enthaltenen Passmusters wird durch das im Anhang befindliche Passmuster: Diplomatenpass ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Passverordnung und der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. PassVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. PassVuaÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 25.10.2010 BGBl. I S. 1440
Artikel 1 PassVuaÄndV Änderung der Passverordnung
... Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. November 2008 (BGBl. I S. 2201) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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