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Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven (2. FrHfBremhGrVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 19.11.2008 BGBl. I S. 2221 (Nr. 53); Geltung ab 28.11.2008
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Eingangsformel



Auf Grund des § 20 Abs. 2 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493), der durch Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a des Gesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2030) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:


Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. November 2008 FrHfBremhGrV Anlage 1

In der Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven vom 20. Juni 2001 (BGBl. I S. 1201), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 22. März 2007 (BGBl. I S. 531), wird die Anlage 1 wie folgt gefasst:

„Anlage 1 (zu § 1)

Die Grenze des Freihafens Bremerhaven beginnt an der Kaje an der Nordwestecke des Betriebsgeländes der Motorenwerke Bremerhaven GmbH, folgt seiner Nordgrenze für 46 Meter, knickt in einem Winkel von 169 Grad in nordöstliche Richtung ab und schwenkt auf 67 Metern nach links bis zur Barkhausenstraße. Sie folgt dieser Straße auf der nördlichen Seite in einem Abstand von 3 Metern von der Bordsteinkante sowie der westlich des Dienstgebäudes „Zollamt Bremerhaven (Abfertigungsgruppe Rotersand)" verlaufenden Ausfahrt aus dem Freihafen auf der westlichen Seite in einem Abstand von 2,5 Metern von der Bordsteinkante, überquert dabei die Straße Alter Fährweg, folgt dann auf 10 Metern der westlichen Bordsteinkante der Franziusstraße, verschwenkt dann um 251 Grad in östliche Richtung, überquert die Franziusstraße und knickt nach etwa 14 Metern in südöstliche Richtung ab und folgt dann der Grenze des stadtbremischen Überseehafengebiets in einem mittleren Abstand von 1 Meter zur Einmündung der Hansastraße in die Batteriestraße. Sie schwenkt um 162 Grad nach Norden und nach 30 Metern um 198 Grad nach Nordnordost und verläuft dann auf einer Länge von 45 Metern in einem Abstand von 8 Metern westlich der Grenze des stadtbremischen Überseehafengebiets, entfernt sich hier auf 13 Metern von dieser Grenze und verläuft dann in gerader Linie auf einer Länge von 187 Metern in nordnordöstlicher Richtung in einem mittleren Abstand von 15 Metern bis auf 12 Meter an die Grenze des stadtbremischen Überseehafengebiets heran. Danach folgt sie der Grenze des stadtbremischen Überseehafengebiets auf einer Länge von 598 Metern in einem konstanten Abstand von 12 Metern in nordnordöstlicher Richtung, knickt um 270 Grad für 12 Meter nach Osten bis sie auf die Grenze des stadtbremischen Überseehafengebiets trifft, schwenkt um 90 Grad nach Nordnordost und verläuft auf 530 Metern in gerader Linie, davon die ersten 295 Meter identisch mit der Grenze des stadtbremischen Überseehafengebiets, knickt dann um 90 Grad nach Westnordwest und dann nach 52 Metern in nördliche Richtung ab, trifft nach 47 Metern auf die südöstliche Grenze des Erbbaugrundstücks der Firma „BLG Auto-tec", folgt dieser, trifft nach 603 Metern auf die Grenze des Naturschutzgebiets „Weserportsee", knickt dann auf 33 Metern um 142 Grad nach Westen und dann auf 388 Metern nach Südsüdwest ab, trifft auf die vorhandene Grenze und folgt dieser auf 170 Metern Westnordwest, um 225 Grad abknickend für 30 Meter nach Nordnordwest, um 225 Grad abknickend für 140 Meter nach Nordnordost, um 90 Grad abknickend für 50 Meter nach Westnordwest, um 270 Grad abknickend für 95 Meter nach Nordnordost, um 90 Grad abknickend für 20 Meter nach Westnordwest, um 270 Grad abknickend für 116 Meter nach Nordnordost. Nun knickt sie um 90 Grad nach Westnordwest für 200 Meter ab, kreuzt dabei die Weserportstraße und die Hafengleise und trifft auf die Gemeindegrenze zwischen Bremen und Bremerhaven. Jetzt knickt sie um 270 Grad nach Nordnordost ab und verläuft parallel zu den Gleisanlagen und knickt nach 403 Metern um 36 Meter nach Westsüdwest und dann nach 29 Metern nach Nordnordwest ab, trifft auf die östliche Begrenzung des Weges, der parallel zur Böschung der südlichen Rampe der Washingtonstraße verläuft, folgt dieser Begrenzung in südliche Richtung auch entlang des Wendehammers und trifft auf die Washingtonstraße. Folgt dieser Straße entlang ihrer Südseite auf einer Länge von 470 Metern, knickt dann um 90 Grad für 7 Meter nach Südsüdwest, knickt um 270 Grad für 11 Meter nach Westnordwest, knickt dann um 270 Grad für 7 Meter nach Nordnordost, knickt um 90 Grad für 12 Meter nach Westnordwest, knickt dann um 130 Grad für 9 Meter nach Südwest, knickt um 140 Grad nach Südsüdwest auf einer Länge von 175 Metern und knickt um 286 Grad für 140 Meter in nordwestliche Richtung. Sie knickt dann für 38 Meter um 210 Grad in nördliche Richtung ab und läuft dann anschließend 55 Meter wiederum in nordwestliche Richtung. Dann knickt sie um 90 Grad ab und verläuft 167 Meter in südsüdwestliche Richtung. Nach einem Winkel von 164 Grad verläuft sie 25 Meter in südliche Richtung. Sie knickt daraufhin in einem Winkel von 320 Grad in nordnordwestliche Richtung ab und verläuft 1168 Meter in einem Abstand von 10,35 Metern östlich der Gemeindegrenze bis zur bereits bestehenden Zollgrenze. Nach einem Winkel von 225 Grad in nordnordöstliche Richtung verläuft sie 94 Meter an der Senator-Bortscheller-Straße entlang. Sie wendet sich dann, die Senator-Bortscheller-Straße überspringend und dieser in nördliche Richtung folgend, bis zur südöstlichen Grenze des öffentlichen Parkplatzes. Anschließend verläuft sie dann nach einem rechten Winkel in westliche Richtung bis an die südwestliche Grenze des Parkplatzes. Sie knickt anschließend um 271 Grad in nordnordöstliche Richtung ab und verläuft anschließend 67 Meter am Parkplatz entlang, schwenkt nach Nordwest auf die Vorstellgruppe „Weddewarder Tief" bis sie den Dienstweg des Gleiskörpers erreicht und folgt diesem in Richtung Nordost bis zur Wurster Straße. Hier verläuft sie an der Westseite der Wurster Straße in nordwestlicher Richtung, die Gleise überspringend, bis 3 Meter vor den Lärmschutzwall, folgt dann nach Südwesten dem Wall auf 390 Metern und anschließend dem Deichverteidigungsweg auf der Südseite, folgt diesem auf dieser Seite auf einer Länge von ca. 2 100 Metern bis zum Wendeplatz am Aussichtsturm, verläuft in nördliche Richtung am Aussichtsturm vorbei, knickt dann nach 50 Metern nach Westen ab und trifft nach 50 Metern auf die Vorderkante der Stromkaje, dieser 112 Meter in nördliche Richtung folgend. Hier knickt sie um 90 Grad für 100 Meter nach Westsüdwest in die Weser ab, wendet sich dann nach Südsüdost, verläuft dann in einem Abstand von 100 Metern vor der Kaje und trifft nach ca. 1 750 Metern auf die Grenze des stadtbremischen Überseehafengebiets Bremerhaven, folgt dieser als Gerade vor der Stromkaje „Container-Terminal" und vor der Columbuskaje in einem Abstand von 100 Metern in der Außenweser, verläuft bis zum Stromkilometer 67,56. Hier knickt sie rechtwinklig in östliche Richtung ab. Sie verläuft 223 Meter in östliche Richtung bis an die südliche Spundwandkante des Schlepperhafens und folgt anschließend dem binnenseitigen Verlauf des Böschungsfußes, bis sie auf den Lohmanndeich trifft und anschließend 67 Meter in nördliche Richtung verläuft. Anschließend trifft sie nach einem Winkel von 90 Grad und Verlauf von 39 Metern in nordöstliche Richtung auf den binnenseitigen Deichfuß des Lohmanndeiches, biegt rechtwinklig in nördliche Richtung ab, folgt dem Deichfuß auf einer Länge von 137 Metern, trifft auf die nordöstliche Straßenbegrenzung der neuen Zufahrt zum Schlepperhafen, folgt dieser 45 Meter, trifft danach auf die südwestliche Straßenbegrenzung der neuen Zufahrt über das Außenhaupt Kaiserschleuse, folgt dieser in einer Länge von 45 Metern, knickt um 270 Grad in östliche Richtung ab, überspringt hierbei die Lohmannstraße in einer Länge von 21 Metern, trifft auf die östliche Straßenbegrenzung der neuen Lohmannstraße, folgt dieser in nördlicher Richtung um 56 Meter, knickt dann um 251 Grad nach Osten ab und trifft nach 48 Metern auf die westliche Kajenkante des Kaiserhafens I. Folgt dieser auf einer Länge von 417 Metern, knickt dann in nordöstlicher Richtung ab, überspringt das Hafenbecken und trifft nach 162 Metern auf den Ausgangspunkt der Grenze des Freihafens."


Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. November 2008.