§ 14 - Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)

Artikel 1 G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242 (Nr. 54); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 03.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 106
Geltung ab 29.11.2008, abweichend siehe Artikel 4; FNA: 7111-5 Schornsteinfeger
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§ 14 Feuerstättenschau


§ 14 hat 2 frühere Fassungen und wird in 18 Vorschriften zitiert

(1) 1Jeder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat zweimal während des Zeitraums seiner Bestellung sämtliche Anlagen in den Gebäuden seines Bezirks zu besichtigen, in denen folgende Arbeiten durchzuführen sind:

1.
Arbeiten nach den Rechtsverordnungen nach § 1 Absatz 1 Satz 2 und 3,

2.
für kleine und mittlere Feuerungsanlagen durch Rechtsverordnung auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vorgeschriebene Arbeiten oder

3.
Arbeiten nach den landesrechtlichen Bauordnungen.

2Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger prüft die Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen (Feuerstättenschau). 3Eine Feuerstättenschau darf frühestens drei Jahre und soll spätestens fünf Jahre nach der letzten Feuerstättenschau durchgeführt werden.

(2) 1Stellt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bei der Feuerstättenschau fest, dass eine Anlage nicht betriebs- oder brandsicher ist, und ist Gefahr im Verzug, so trifft er die erforderlichen vorläufigen Sicherungsmaßnahmen. 2Als vorläufige Sicherungsmaßnahme ist auch die vorläufige Stilllegung einer Anlage zulässig. 3Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger unterrichtet die zuständige Behörde unverzüglich über die getroffenen Sicherungsmaßnahmen. 4Diese hat die vorläufigen Sicherungsmaßnahmen als Sicherungsmaßnahmen zu verfügen oder diese aufzuheben.

(3) 1Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat dem Eigentümer die bei der Feuerstättenschau festgestellten Mängel schriftlich oder in elektronischer Form mitzuteilen. 2§ 5 Absatz 1 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.


Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes und der Handwerksordnung G. v. 3. April 2025 BGBl. 2025 I Nr. 106 m.W.v. 9. April 2025

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Frühere Fassungen von § 14 SchfHwG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.04.2025Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes und der Handwerksordnung
vom 03.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 106
aktuell vorher 22.07.2017Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2495
aktuellvor 22.07.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 14 SchfHwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 SchfHwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchfHwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 SchfHwG Eigentümerpflichten; Verordnungsermächtigungen (vom 22.07.2017)
... Beauftragten der zuständigen Behörden für die Durchführung der in den §§ 14 , 15 und 26 bezeichneten Tätigkeiten sowie von Tätigkeiten, die durch Landesrecht ...
§ 11 SchfHwG Vertretung (vom 09.04.2025)
... die Durchführung der Feuerstättenschau und der dabei anfallenden Tätigkeiten nach § 14 Absatz 1 und 2 Satz 1 und 2 treffen. (3) Ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ... die Durchführung der Feuerstättenschau und der dabei anfallenden Tätigkeiten nach § 14 Absatz 1 und 2 Satz 1 und 2 eingesetzt werden. (5) Der zuständige bevollmächtigte ...
§ 11b SchfHwG Vertretung durch Betriebsangehörigen für die Feuerstättenschau (vom 09.04.2025)
... einen Angehörigen seines Betriebs als Vertreter für die Feuerstättenschau nach § 14 Absatz 1 und die dabei anfallenden Tätigkeiten nach § 14 Absatz 2 Satz 1 und 2 zu bestellen. ... die Feuerstättenschau nach § 14 Absatz 1 und die dabei anfallenden Tätigkeiten nach § 14 Absatz 2 Satz 1 und 2 zu bestellen. Der Vertreter muss die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur ...
§ 15 SchfHwG Anlassbezogene Überprüfungen (vom 22.07.2017)
... unter Angabe der Gründe und des Ergebnisses unverzüglich anzuzeigen. § 14 Absatz 2 gilt ...
§ 20 SchfHwG Kosten; Verordnungsermächtigung (vom 09.04.2025)
... hat für Tätigkeiten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers nach § 14 Absatz 1 bis 3 , § 14a, § 15 Satz 1, § 16 und § 26 Gebühren zu entrichten. Satz ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)
Artikel 1 G. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1070; zuletzt geändert durch Artikel 10a G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
§ 17 EnVKG Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung (vom 01.11.2020)
... bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat im Anschluss an die Feuerstättenschau nach § 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes auf jedem Heizgerät nach § 1 Absatz 2 ein Etikett nach dem Muster in Anlage 1 oder 2 ...

Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Artikel 1 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
§ 97 GEG Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (vom 01.01.2024)
... Bezirksschornsteinfeger als Beliehener im Rahmen der Feuerstättenschau nach § 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242) in der jeweils geltenden Fassung, ob 1. ein ...

Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
V. v. 16.06.2009 BGBl. I S. 1292; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 15.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 12
§ 6 KÜO Gebühren (vom 21.01.2025)
... sind für folgende Tätigkeiten zu entrichten: 1. Feuerstättenschau nach § 14 Absatz 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes , 2. Erlass oder Änderung des Feuerstättenbescheides nach § 14a des ...
Anlage 3 KÜO (zu § 6) Gebührenverzeichnis (vom 21.01.2025)
... Absatz 5a 25,0 2 Feuerstättenschau ( § 14 Absatz 1 SchfHwG )   2.1 Grundwert je Gebäude oder in Sondereigentum ... des Feuchtegehalts fester Brennstoffe im Rahmen der Feuerstättenschau ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 15 Absatz 2 in Verbin- dung mit § 3 Absatz 3 1. BImSchV) ... des Datums auf dem Typschild der Einzelraumfeuerungsanlagen und Information an den Betreiber ( § 14 Absatz 1 SchfHwG, § 26 Absatz 5 1. BImSchV) 3,0  ... ob ein Heizkessel, der außer Betrieb genommen werden musste, weiterhin betrieben wird ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 1 Nummer 1 GEG)   ... und Warmwasserleitungen, die gedämmt werden mussten, weiterhin ungedämmt sind ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 1 Nummer 2 GEG)   ... ob die Abrechnungen und Bestätigungen nach § 96 Absatz 5 GEG vorliegen ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 1 Nummer 3 GEG), je Gasliefervertrag, Öllager oder Brennstofflager ... 3.6 Überprüfung des Verschlechterungsverbots ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 2 Nummer 1 GEG)   3.6.1 bei ... ob eine Zentralheizung mit bestimmten Einrichtungen ausgestattet ist ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 2 Nummer 2 GEG) 3,0 ... ob die Anforderungen nach den §§ 71 bis 71m GEG eingehalten worden sind ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 2 Nummer 3 GEG), je Gaszähler, Öllager oder Brennstofflager ... der Wärmeabgabe bei Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 2 Nummer 4 GEG) 2,0 ... an den Einbau von Heizungsanlagen bei Nutzung von fester Biomasse eingehalten werden ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 2 Nummer 5 GEG)   ... an den Einbau von Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizungen eingehalten werden ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 2 Nummer 6 GEG)   ... in bestehenden Gebäuden verpflichtet ist und diese Pflicht erfüllt wurde ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 4 GEG) Anmerkung: Diese Gebühr fällt nach der Feststellung, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
V. v. 15.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 12
Artikel 1 3. KÜOÄndV Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
... ob ein Heizkessel, der außer Betrieb genommen werden musste, weiterhin betrieben wird ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 1 Nummer 1 GEG)   ... und Warmwasserleitungen, die gedämmt werden mussten, weiterhin ungedämmt sind ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 1 Nummer 2 GEG)   ... ob die Abrechnungen und Bestätigungen nach § 96 Absatz 5 GEG vorliegen ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 1 Nummer 3 GEG), je Gasliefervertrag, Öllager oder Brennstofflager ... 3.6 Überprüfung des Verschlechterungsverbots ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 2 Nummer 1 GEG)   3.6.1 bei ... ob eine Zentralheizung mit bestimmten Einrichtungen ausgestattet ist ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 2 Nummer 2 GEG) 3,0 ... ob die Anforderungen nach den §§ 71 bis 71m GEG eingehalten worden sind ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 2 Nummer 3 GEG), je Gaszähler, Öllager oder Brennstofflager ... der Wärmeabgabe bei Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 2 Nummer 4 GEG) 2,0 ... an den Einbau von Heizungsanlagen bei Nutzung von fester Biomasse eingehalten werden ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 2 Nummer 5 GEG)   ... an den Einbau von Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizungen eingehalten werden ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 2 Nummer 6 GEG)   ... in bestehenden Gebäuden verpflichtet ist und diese Pflicht erfüllt wurde ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 4 GEG) Anmerkung: Diese Gebühr fällt nach der ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2194
Artikel 1 1. EnVKGuaÄndG Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
... Bezirksschornsteinfeger hat im Anschluss an die Feuerstättenschau nach § 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes auf jedem Heizgerät nach § 1 Absatz 2 ein Etikett ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2495
Artikel 1 1. SchfHwGÄndG
... Bezirksschornsteinfeger". e) Die Angaben zu den §§ 13 bis 19 werden durch die Angaben zu den §§ 13 bis 19a ersetzt: „§ ... e) Die Angaben zu den §§ 13 bis 19 werden durch die Angaben zu den §§ 13 bis 19a ersetzt: „§ 13 Allgemeine Aufgaben § 14 ... §§ 13 bis 19a ersetzt: „§ 13 Allgemeine Aufgaben § 14 Feuerstättenschau § 14a Feuerstättenbescheid § 14b ... Beauftragten der zuständigen Behörden für die Durchführung der in den §§ 14 , 15 und 26 bezeichneten Tätigkeiten sowie von Tätigkeiten, die durch Landesrecht ... werden die Wörter „und Bezirksschornsteinfegermeister" gestrichen. 16. § 14 wird durch folgende §§ 14, 14a und 14b ersetzt: „§ 14 ... Bezirksschornsteinfegermeister" gestrichen. 16. § 14 wird durch folgende §§ 14 , 14a und 14b ersetzt: „§ 14 Feuerstättenschau (1) Jeder ... 16. § 14 wird durch folgende §§ 14, 14a und 14b ersetzt: „ § 14 Feuerstättenschau (1) Jeder bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat ... Bezirksschornsteinfeger" gestrichen. b) In Satz 3 wird die Angabe „ § 14 Abs. 3 " durch die Angabe „§ 14 Absatz 2" ersetzt. 18. § 16 wird wie ... b) In Satz 3 wird die Angabe „§ 14 Abs. 3" durch die Angabe „ § 14 Absatz 2 " ersetzt. 18. § 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 ... und ihre Zuweisung zur Abgasanlage;" ccc) In Nummer 3 wird die Angabe „ § 14 Abs. 2 " durch die Angabe „§ 14a" ersetzt. ddd) In Nummer 4 werden die ... hat für Tätigkeiten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers nach § 14 Absatz 1 bis 3 , § 14a, § 15 Satz 1, § 16 und § 26 Gebühren zu entrichten. Satz 1 ist ...

Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Artikel 5 GEGuaÄndG Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
... ob ein Heizkessel, der außer Betrieb genommen werden musste, weiterhin betrieben wird ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 1 Nummer 1 GEG) 1,5 ... und Warmwasserleitungen, die gedämmt werden mussten, weiterhin ungedämmt sind ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 1 Nummer 2 GEG) 1,5 ... ob die Abrechnungen und Bestätigungen nach § 96 Absatz 5 GEG vorliegen ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 1 Nummer 3 GEG) 10,0 ... 3.6 Überprüfung des Verschlechterungsverbots ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 2 Nummer 1 GEG)   3.6.1 bei ... ob eine Zentralheizung mit bestimmten Einrichtungen ausgestattet ist ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 2 Nummer 2 GEG) 3,0 ... ob die Anforderungen nach den §§ 71 bis 71m eingehalten worden sind ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 2 Nummer 3 GEG) 8,0 ... der Wärmeabgabe bei Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 2 Nummer 4 GEG) 2,0 ... an den Einbau von Heizungsanlagen bei Nutzung von fester Biomasse eingehalten werden ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 2 Nummer 5 GEG) 2,0 ... an den Einbau von Wärmepumpen- und Solarthermie-Hybridheizungen eingehalten werden ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 2 Nummer 6 GEG) 8,0 ... in bestehenden Gebäuden verpflichtet ist und ob diese Pflicht erfüllt wurde ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 4 GEG) 7,0 3.13 Anlassbezogene ...

Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes und der Handwerksordnung
G. v. 03.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 106
Artikel 1 SchfHwGuHwOÄndG Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
... die Durchführung der Feuerstättenschau und der dabei anfallenden Tätigkeiten nach § 14 Absatz 1 und 2 Satz 1 und 2 treffen." c) Absatz 3 Satz 2 bis 4 wird durch folgenden Satz ersetzt:  ... die Durchführung der Feuerstättenschau und der dabei anfallenden Tätigkeiten nach § 14 Absatz 1 und 2 Satz 1 und 2 eingesetzt werden." e) In Absatz 5 Satz 1 wird das Wort „dem" durch ... einen Angehörigen seines Betriebs als Vertreter für die Feuerstättenschau nach § 14 Absatz 1 und die dabei anfallenden Tätigkeiten nach § 14 Absatz 2 Satz 1 und 2 zu bestellen. Der ... die Feuerstättenschau nach § 14 Absatz 1 und die dabei anfallenden Tätigkeiten nach § 14 Absatz 2 Satz 1 und 2 zu bestellen. Der Vertreter muss die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen ... „nach Maßgabe des § 19 Absatz 2" eingefügt. 10. In § 14 Absatz 1 Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort „persönlich" gestrichen. 11. ...

Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 28.03.2009 BGBl. I S. 643
Artikel 4 SchfNG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 02.04.2009)
... Verkündung außer Kraft. (3) In Artikel 1 treten die §§ 8 bis 12, 14 bis 16, 18, 20, 21, 27 bis 47 und 49 bis 51 am 1. Januar 2013 in Kraft. (4) Das ...

Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
V. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 760
Artikel 1 KÜOÄndV Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
... „§ 6 Gebühren (1) Für die Feuerstättenschau nach § 14 Absatz 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes, den Feuerstättenbescheid nach § 14 ... 14 Absatz 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes, den Feuerstättenbescheid nach § 14 Absatz 2 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes und anlassbezogene Überprüfungen nach ... der Arbeitswerte 1 Feuerstättenbescheid (§ 14 Absatz 2 SchfHwG)     Ausstellung und, soweit vom ... 2,0 2 Feuerstättenschau (§ 14 Absatz 1 SchfHwG)   2.1 Grundwert je Gebäude ... des Feuchtegehalts fester Brennstoffe im Rahmen der Feuerstättenschau (§ 14 Absatz 1 SchfHwG, § 15 Absatz 2 in Verbin- dung mit § 3 Absatz 3 1. BImSchV) ... auf dem Typschild der Einzelraumfeuerungsanlagen und Information an den Betreiber (§ 14 Absatz 1 SchfHwG, § 26 Absatz 5 1. BImSchV) ... von bestimmten Heizkesseln und der Dämmung von Leitungen/Armaturen (§ 14 Absatz 1 SchfHwG, § 26b Absatz 1 EnEV) ... bestimmter Ausstattungen von Zentralheizungen (§ 14 Absatz 1 SchfHwG, § 26b Absatz 2 Nummer 1 EnEV) ... bestimmter Vorrichtungen an Umwälzpumpen in Zentral- heizungen (§ 14 Absatz 1 SchfHwG, § 26b Absatz 2 Nummer 2 EnEV) ... der Begrenzung der Wärmeabgabe bei Leitungen/Arma- turen (§ 14 Absatz 1 SchfHwG, § 26b Absatz 2 Nummer 3 EnEV) ...

Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung und weiterer Vorschriften
V. v. 26.10.2021 BGBl. I S. 4740
Artikel 1 KÜOuaÄndV Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
... ob ein Heizkessel, der außer Betrieb genommen werden musste, weiterhin betrieben wird ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 1 Nummer 1 GEG) 1,5 ... und Warmwasserleitungen, die gedämmt werden mussten, weiterhin ungedämmt sind ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 1 Nummer 2 GEG) 1,5 ... der Regelung nach § 72 Absatz 4 und 5 GEG ab dem 1. Januar 2026 eingebaut wurde ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 1 Nummer 3 GEG) 10,0 ... 3.6 Überprüfung des Verschlechterungsverbots ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 2 Nummer 1 GEG)   3.6.1 bei ... ob eine Zentralheizung mit bestimmten Einrichtungen ausgestattet ist ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 2 Nummer 2 GEG) 3,0 ... Umwälzpumpe in einer Zentralheizung mit einer bestimmten Vorrichtung ausgestattet ist ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 2 Nummer 3 GEG) 1,0 ... der Wärmeabgabe bei Wärmeverteilungs- und Warm- wasserleitungen sowie Armaturen ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 97 Absatz 2 Nummer 4 GEG) 2,0 ... in bestehenden Gebäuden verpflichtet ist und diese Pflicht erfüllt wurde ( § 14 Absatz 1 SchfHwG, § 97 Absatz 4 GEG) 7,0 ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
V. v. 02.07.2020 BGBl. I S. 1544
Artikel 1 2. KÜOÄndV
... sind für folgende Tätigkeiten zu entrichten: 1. Feuerstättenschau nach § 14 Absatz 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes , 2. Erlass oder Änderung des Feuerstättenbescheides nach § 14a des ... a) In Nummer 1 wird in der Spalte „Bezeichnung" die Angabe „ § 14 Absatz 2 SchfHwG " durch die Angabe „§ 14a SchfHwG" ersetzt. b) Nummer 2.3 wird wie ... Überprüfung des Verschlechterungs- verbots ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 26b Absatz 2 Nummer 1 EnEV) 5,0 ... bestimmter Ausstat- tungen von Zentralheizungen ( § 14 Absatz 1 SchfHwG, § 26b Absatz 2 Nummer 2 EnEV) 3,0 ... bestimmter Vorrichtun- gen an Umwälzpumpen in Zentral- heizungen ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 26b Absatz 2 Nummer 3 EnEV) 1,0 ... der Begrenzung der Wärmeabgabe bei Leitungen/Arma- turen ( § 14 Absatz 1 SchfHwG , § 26b Absatz 2 Nummer 4 EnEV) 2,0 ...


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