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§ 45 - Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)

Artikel 1 G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242 (Nr. 54); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 10 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Geltung ab 29.11.2008, abweichend siehe Artikel 4; FNA: 7111-5 Schornsteinfeger
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§ 45 Anwendungsbestimmungen



§ 12a ist ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 45 SchfHwG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 22.07.2017Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2495

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 45 SchfHwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 45 SchfHwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchfHwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2495
Artikel 1 1. SchfHwGÄndG
... Die Angaben zu den §§ 43 und 44 werden durch die Angaben zu den §§ 43 bis 45 ersetzt: „§ 43 Ruhegeld wegen Versetzung in den Ruhestand  ... in den Ruhestand § 44 Verkündung von Rechtsverordnungen § 45 Anwendungsbestimmungen". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) ... 29. Die §§ 43 und 44 werden durch folgende §§ 43, 44 und 45 ersetzt: „§ 43 Ruhegeld wegen Versetzung in den Ruhestand Am ... Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden. § 45 Anwendungsbestimmungen § 12a ist ab dem 1. Januar 2018 ...