§ 39 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 39 PStV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenPersonenstandsrechts-Änderungsgesetz (PStRÄndG)
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1122, 2440
Artikel 2 PStRÄndG Änderung der Personenstandsverordnung (vom 19.07.2013) ... Bergwerken und Gewässern; unbekannter Sterbeort". c) Die Angabe zu § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 (weggefallen)". ... c) Die Angabe zu § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 (weggefallen)". d) Die Angabe zu § 49 wird wie ... „wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand," gestrichen. 12. § 39 wird aufgehoben. 13. § 40 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ...
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