Anlage 12 - Personenstandsverordnung (PStV)

V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263 (Nr. 54); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 112
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 211-9-1 Personenstandswesen
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Anlage 12 (zu § 34) Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit


Anlage 12 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

(siehe BGBl. I 2008 S. 2314)


Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) G. v. 22. März 2024 BGBl. 2024 I Nr. 104; 2025 I Nr. 98 m.W.v. 27. Juni 2024

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Frühere Fassungen von Anlage 12 PStV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.06.2024Artikel 3 Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
vom 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 12 PStV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 12 PStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PStV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 PStV Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (vom 27.06.2024)
... nach Absatz 1 erfüllt, holt das Standesamt mit einem Formular nach dem Muster der Anlage 12 eine schriftliche Auskunft der Ausländerbehörde darüber ein, ob die Angaben ... erworben hat, und vermerkt das Ergebnis der Prüfung auf dem Formular nach dem Muster der Anlage 12 oder in einem gesonderten Vermerk. Das Formular oder der gesonderte Vermerk über ... 3 Nummer 1 des Gesetzes beurkundet wird. (5) Das Formular nach dem Muster der Anlage 12 ist dem Sachverhalt entsprechend anzupassen und kann programmgerecht eingerichtet werden, soweit ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (2. PStRÄndG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2522
Artikel 2 2. PStRÄndG Änderung der Personenstandsverordnung
... erworben hat, und vermerkt das Ergebnis der Prüfung auf dem Formular nach dem Muster der Anlage 12 oder in einem gesonderten Vermerk. Das Formular oder der gesonderte Vermerk über das Ergebnis ...

Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 104; 2025 I Nr. 98
Artikel 3 StARModG Folgeänderungen
... das Wort „acht" durch das Wort „fünf" ersetzt. 2. In der Anlage 12 wird jeweils das Wort „acht" durch das Wort „fünf" ...


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