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Änderung Anlage 3 PStV vom 01.11.2018

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Anlage 3 PStV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2018 geltenden Fassung
Anlage 3 PStV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 3 (zu den §§ 11, 19, 48, 65) Lebenspartnerschaftsregister


(Text alte Fassung)

Lebenspartnerschaftsregister, Seite 1 (BGBl. I 2013 S. 1146)

1 Leittext und Angabe erfolgen nur, wenn Begründungsbehörde von Registerbehörde abweicht.
2 Es erscheinen nur die im Zusammenhang mit dem Haupteintrag einzutragenden Hinweise.


Lebenspartnerschaftsregister, Seite 2 (BGBl. I 2013 S. 1147)

2 Anstatt des Feldes 'Beurkundete Daten' sind die für den jeweiligen Beurkundungssachverhalt erforderlichen Datenfelder einschließlich des Datums der Wirksamkeit anzugeben.
3 Der Leittext 'Anlass' ist durch die jeweilige Umschreibung des Hinweissachverhalts zu ersetzen.


(Text neue Fassung)

Vordruck Lebenspartnerschaftsregister (BGBl. 2022 I S. 1773)


Vordruck Lebenspartnerschaftsregister (BGBl. 2022 I S. 1774)


(heute geltende Fassung) 

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